Praktikant einer Umschulung ohne Entgelt (nur SV-Beiträge abführen)

Einige Hinweise vorweg

Für Mitarbeiter, die zu ihrer Umschulung beschäftigt werden und kein Arbeitsentgelt beziehen, führen Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Der Arbeitgeber trägt auch den AN-Anteil.

In diesen Fällen ist ein fiktives Arbeitsentgelt für die Berechnung anzusetzen, auf dessen Basis die Beiträge errechnet werden. Es beträgt 1% der monatlichen Bezugsgröße (SGB 6 § 162). Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt und beträgt für 2024...

o35,35 € monatlich (West)

o34,65 € monatlich (Ost)

Bei Teilmonaten wird 1/30 für jeden Kalendertag angesetzt.

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

1. Schritt:Legen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltung den Mitarbeiter an und beachten Sie besonders folgende Felder:
 

Steuerklasse:

-- (zwei Minus-Zeichen)

Personengruppe:

102 (Auszubildender) bzw. 105 (Praktikant)

Beitragsgruppenschl.:

0110

Mitarbeitertyp:

AZ

Krankenkassen-Nr.:

eine beliebige Krankenkasse

Umlagekasse:

ohne Eintrag

2. Schritt:Aktivieren Sie in der Stammdatenverwaltung unter Lohnarten die Lohnart "Fiktivlohn" . Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

3. Schritt:Erfassen Sie mit dieser Lohnart den vollen bzw. anteiligen Betrag. Es wird keine weitere Lohnart abgerechnet.

4. Schritt:Damit keine Umlage U1/U2 und keine Insolvenzumlage berechnet werden, tragen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "UL- IN- STKL-" ein (UL-<Leerzeichen>IN-<Leerzeichen>STKL-).

5. Schritt:Drucken Sie für den Mitarbeiter wie üblich einen Verdienstbeleg. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf dem Beitragsnachweis der Krankenkasse enthalten. Fragen Sie bitte auch die zuständige Krankenkasse.