Einige Hinweise vorweg
•Für Mitarbeiter, die zu ihrer Umschulung beschäftigt werden und kein Arbeitsentgelt beziehen, führen Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Der Arbeitgeber trägt auch den AN-Anteil.
•In diesen Fällen ist ein fiktives Arbeitsentgelt für die Berechnung anzusetzen, auf dessen Basis die Beiträge errechnet werden. Es beträgt 1% der monatlichen Bezugsgröße (SGB 6 § 162). Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt und beträgt für 2024...
o35,35 € monatlich (West)
o34,65 € monatlich (Ost)
Bei Teilmonaten wird 1/30 für jeden Kalendertag angesetzt.
So gehen Sie in Quick-Lohn vor
1. Schritt:Legen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung den Mitarbeiter an und beachten Sie besonders folgende Felder:
Steuerklasse: |
-- (zwei Minus-Zeichen) |
Personengruppe: |
102 (Auszubildender) bzw. 105 (Praktikant) |
Beitragsgruppenschl.: |
0110 |
Mitarbeitertyp: |
AZ |
Krankenkassen-Nr.: |
eine beliebige Krankenkasse |
Umlagekasse: |
ohne Eintrag |
2. Schritt:Aktivieren Sie in der Stammdatenverwaltung unter Lohnarten die Lohnart "Fiktivlohn" . Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
3. Schritt:Erfassen Sie mit dieser Lohnart den vollen bzw. anteiligen Betrag. Es wird keine weitere Lohnart abgerechnet.
4. Schritt:Damit keine Umlage U1/U2 und keine Insolvenzumlage berechnet werden, tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "UL- IN- STKL-" ein (UL-<Leerzeichen>IN-<Leerzeichen>STKL-).
5. Schritt:Drucken Sie für den Mitarbeiter wie üblich einen Verdienstbeleg. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf dem Beitragsnachweis der Krankenkasse enthalten. Fragen Sie bitte auch die zuständige Krankenkasse.