Praktikant einer Umschulung ohne Entgelt (nur SV-Beiträge abführen)

Einige Hinweise vorweg

Für Mitarbeiter, die zu ihrer Umschulung beschäftigt werden und kein Arbeitsentgelt beziehen, führen Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Der Arbeitgeber trägt auch den AN-Anteil.

In diesen Fällen ist ein fiktives Arbeitsentgelt für die Berechnung anzusetzen, auf dessen Basis die Beiträge errechnet werden. Es beträgt 1 % der monatlichen Bezugsgröße in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 162 SGB VI). Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt.

Ab 01.01.2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in den neuen und alten Bundesländern.

Für 2025 gilt:

oMonatliche Bemessungsgrundlage: 37,45 € (1 % von 3.745,00 €)

oRV-Beitrag: 6,97 € (18,6 % von 37,45 €)

oAV-Beitrag: 0,97 € (2,6 % von 37,45 €)

Bei Teilmonaten wird 1/30 für jeden Kalendertag angesetzt.

So gehen Sie in Quick-Lohn vor:

1. Schritt:Legen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten den Mitarbeiter an und beachten Sie besonders folgende Felder:
 

Steuerklasse:

-- (zwei Minus-Zeichen)

Personengruppe:

102 (Auszubildender) bzw. 105 (Praktikant)

Beitragsgruppenschl.:

0110

Mitarbeitertyp:

AZ

Krankenkassen-Nr.:

eine beliebige Krankenkasse

Umlagekasse:

ohne Eintrag

2. Schritt:Aktivieren Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten die Lohnart "Fiktivlohn".
Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

3. Schritt:Erfassen Sie mit dieser Lohnart den vollen bzw. anteiligen Betrag. Es wird keine weitere Lohnart abgerechnet.

4. Schritt:Damit keine Umlagen U1/U2 und keine Insolvenzgeldumlage berechnet werden, tragen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "UL- IN- STKL-" (UL-<Leerzeichen>IN-<Leerzeichen>STKL-) ein.

5. Schritt:Drucken Sie für den Mitarbeiter wie üblich einen Verdienstbeleg. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf dem Beitragsnachweis der Krankenkasse enthalten. Fragen Sie bitte auch die zuständige Krankenkasse.