Umschüler und Praktikanten ohne Entgelt (nur SV-Beiträge abführen)

Einige Hinweise vorweg

Auch für Mitarbeiter, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden und kein Arbeitsentgelt beziehen, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Der Arbeitgeber trägt auch den AN-Anteil.

In diesen Fällen ist ein fiktives Arbeitsentgelt für die Berechnung anzusetzen, auf dessen Basis die Beiträge errechnet werden. Es beträgt 1% der monatlichen Bezugsgröße (SGB 6 § 162). Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt und beträgt für 2020...

o31,18 Euro monatlich (West)

o30,01 Euro monatlich (Ost)

Bei Teilmonaten wird 1/30 für jeden Kalendertag angesetzt.

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

1. Schritt:Aktivieren Sie dir Lohnart Fiktiv-Lohn. Hinweise zum Aktivieren einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

Lohnartenname              Fiktiv-Lohn  
Geldwerter Vorteil         1
Gesamtbrutto               0
Steuerbrutto               0
SV-Brutto                  1
Berufsgen-Brutto           0
Versorgungsbrutto          0
Einmalzahlung              0
Durchschnittslohn          0
Vormonatsvorgabe           0
Regelmäßig negativ         0
SFN-Grundlohn              0
Mindestlohn                9
 
Erfassungseinheit           
Lohnsteuerbesch. Zeile
Fester Betrag/ %-Satz      
Kalendariumszeichen        
FIBU-Kontonummern
 

2. Schritt:Erfassen Sie mit dieser Lohnart den vollen bzw. anteiligen Betrag. Es wird keine weitere Lohnart abgerechnet.

3. Schritt:Legen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltung den Mitarbeiter an und beachten Sie besonders folgende Felder:
 

Steuerklasse:

-- (zwei Minus-Zeichen)

Personengruppe:

102 (Auszubildender) bzw. 105 (Praktikant)

Beitragsgruppenschl.:

0110

Mitarbeitertyp:

AZ

4. Schritt:Damit keine Umlage U1/U2 und keine Insolvenzumlage berechnet werden, tragen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "UL- IN-" ein (UL-<Leerzeichen>IN-).

5. Schritt:Drucken Sie für den Mitarbeiter wie üblich einen Verdienstbeleg. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf dem Beitragsnachweis der Krankenkasse enthalten. Fragen Sie bitte auch die zuständige Krankenkasse.