Schritt 1 - Laden Sie sich die aktuelle Version von Quick-Lohn
Installieren Sie sich die aktuelle Version von Quick-Lohn. Ganz einfach: Update-Service → Update aus Internet laden. So sind Sie auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand.
Schritt 2 - Bringen Sie die Daten in den richtigen Abrechnungsmonat
Ganz wichtig: Quick-Lohn muss den Abrechnungsmonat anzeigen, mit dem Sie wirklich mit Ihren echten Abrechnungen starten möchten. Beispiel: Wollen Sie im Januar starten, sollte hier auch "01/2025" stehen:
Wie kommen Sie in diesen Monat? Sie erfassen die Löhne, drucken die Verdienstbelege, führen den Monatsabschluss durch, und beginnen anschließend den Folgemonat. So lange, bis Sie im gewünschten Abrechnungsmonat angelangt sind. Nutzen Sie als Hilfestellung auch die > Schritt für Schritt-Anleitung.
Schritt 3 - Aktivieren Sie den "Echtabrechnungsmodus"
Das "Systembeginndatum" setzen
Das geht ganz einfach: Wählen Sie den Menüpunkt Lohnabrechnung → Konfiguration ändern und tragen im Feld "Systembeginndatum" das Datum des ersten Tages des ersten Echtmonats ein.
Wieso? Damit vergisst Quick-Lohn alle Abrechnungen, die davor getätigt wurden.
![]() | Hinweis: Zur Verhinderung von Falscheingaben fragt Quick-Lohn (außer bei Beginn mit Monat Januar) nach einem Passwort für diese Änderung. Dieses lautet: system |
Das Meldecenter aktivieren
![]() | Tun Sie dies erst dann, wenn Sie sich in genau dem Abrechnungsmonat befinden, ab dem Sie tatsächlich "echt" mit Quick-Lohn die Lohnabrechnung und die elektronischen Meldungen durchführen möchten. Den aktuellen Abrechnungsmonat sehen Sie im Hauptmenü von Quick-Lohn: |
![]() |
Wählen Sie Lohnabrechnung → Meldecenter → Stammdaten Datenübertragung.
Tragen Sie ein:
•Ihre Kundennummer,
•im Feld Meldecenter (0/1) eine "1" für die Teilnahme am elektronischen Melden und
•Ihre Angaben zum Ansprechpartner (in den mit * markierten Feldern).
Quick-Lohn sendet und empfängt die folgenden elektronischen Meldungen:
•Alle regelmäßigen Meldungen wie Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen, Entgeltbescheinigungen (EEL), ELStAM-Meldungen, Sofortmeldungen sowie den UV-Lohnnachweis Digital.
•Auch die elektronischen Rückmeldungen von Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden Ihnen über das Meldecenter zugestellt.
•Für Bau-, Maler- und Dachdeckerfirmen gilt: Weiterlesen
Die monatlichen Meldungen an Ihre Sozialkasse werden von Quick-Lohn automatisch verschickt. Wichtig für Malerfirmen: Melden Sie sich bitte > bei der Malerkasse für das elektronische Melden an. |
Das Meldecenter wird sofort aktiv und stellt folgende Meldungen direkt zum Versand bereit:
•Die UV-Stammdatenabfrage bei der Unfallversicherung und
•ELStAM-Anmeldungen der Mitarbeiter.
Die im Menüpunkt Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden bereitgestellten Meldungen sollten Sie zeitnah verschicken. Ca. 2 Stunden später erhalten Sie im Meldecenter über den Button Rückmeldungen abrufen von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) die zugeteilten Gefahrtarifstellen (GTS) zurückgemeldet.
Wenn Sie sofort Echtabrechnungen in der Testversion durchgeführt haben (ohne Nutzung des Meldecenters), vergessen Sie bitte nicht, alle Meldungen der entsprechenden (Test-)Monate über das ELSTER-Portal und das SV-Meldeportal zu versenden. Quick-Lohn wird diese Meldungen nicht mehr rückwirkend generieren und versenden.
Vortragswerte erfassen
![]() | Was ist mit dem Begriff "Vortragswerte" gemeint? "Vortragswerte" sind Werte, die aus dem alten System übernommen werden müssen, man könnte sie auch als "Startwerte" bezeichnen. |
•Im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten erfassen Sie für jeden Mitarbeiter die erforderlichen Vortragswerte aus dem bisherigen System. Das sind beispielsweise die Resturlaubstage aus dem Vorjahr. Quick-Lohn wird Sie darauf hinweisen, falls zwingend erforderliche Vortragswerte fehlen.
•Wenn Ihre Abrechnung bisher mit Beitragsnachweisen auf Basis geschätzter Werte durchgeführt wurde, bestehen in der Regel Differenzen aus dem letzten Abrechnungsmonat. Diese Differenzbeträge erfassen Sie in Quick-Lohn, damit sie bei der ersten Schätzung der Beitragsnachweise mit berücksichtigt werden können. Tragen Sie diese Differenzbeträge im Menü Lohnabrechnung → Vorbereitung 1. Schätzung SV-Beiträge ein. Ebenfalls hinterlegen Sie an dieser Stelle eine Basis für die Schätzung der SV-Beiträge im ersten Abrechnungsmonat. Ausführliche Hinweise hierzu sehen Sie in unserem > Video "Vorbereitung erste Schätzung".
![]() | Hilfestellung |
"Erste Schritte"-Anleitung
Mit unserer > Schritt für Schritt-Anleitung gelingt der Einstieg garantiert.
Programmhilfe
Über den Button , den es in jedem Programmmenü von Quick-Lohn gibt, erhalten Sie für das aktuelle Eingabefeld kurze Informationen.
In der Online-Hilfe (erreichbar über den Knopf im Hauptmenü) finden Sie Antworten zu fast allen Fragen zur Lohnabrechnung mit Quick-Lohn. Mit Klick der rechten Maustaste auf den F1-Button erreichen Sie an vielen Stellen ebenfalls die Online-Hilfe.
Individuelle Schulung buchen
Gern stehen wir Ihnen auch für Individuelle Schulungen zur Verfügung. Einen > Termin buchen Sie einfach über unsere Website.