Die ausführlichen Erläuterungen zu den beiden Varianten finden Sie > hier.
Wechsel von vorgezogener Endabrechnung zu Schätzung der SV-Beiträge
Dieser Wechsel ist problemlos zu Beginn eines Monats möglich. Es muss lediglich im Menüpunkt Konfiguration ändern im Feld Schätzung SV-Beiträge der Wert "1" gestellt werden.
Wechsel von Schätzung der SV-Beiträge zu vorgezogener Endabrechnung
Im Wesen der Schätzung liegt es, dass zum Monatsende immer Differenzen zur Schätzung vorhanden sind, die im Folgemonat verrechnet werden. Bei vorgezogener Abrechnung "erwartet" das Programm aber keine Reste, da sie bei dieser Methode nicht auftreten können. Um also wechseln zu können, muss man dafür sorgen, dass aus dem Vormonat keine Restbeträge angefallen sind. Dazu empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
1. Schritt:Ändern Sie im Menüpunkt Konfiguration ändern das Feld Schätzung SV-Beiträge auf "2" (Schätzung auf Basis Fiktivabrechnung).
2. Schritt:Erfassen Sie die Lohndaten und drucken Sie alle Verdienstbelege.
3. Schritt:Wählen Sie Monatsabschluss, Listen und Meldungen. Hier wird jetzt ein fiktiver Monatsabschluss durchgeführt. Dieser dient lediglich dazu, die Basis für die Schätzung zu ermitteln. Es werden nur Beitragsnachweise erstellt.
4. Schritt:Wählen Sie jetzt den Punkt Schätzen und Senden der SV-Beiträge ein letztes Mal. Die Schätzung entspricht komplett dem fiktiven Monatsabschluss. An den Verdienstbelegen darf jetzt nichts mehr geändert werden!
5. Schritt:Wählen Sie Meldecenter → Meldungen prüfen und senden und versenden Sie die Beitragsnachweise.
6. Schritt:Wählen Sie nun noch einmal Monatsabschluss, Listen und Meldungen. Diesmal wird der richtige Monatsabschluss durchgeführt. Die Beträge vom Monatsende sind identisch zu denen der Schätzung. Im Folgemonat sind damit keine Beträge zu verrechnen.
7. Schritt:Versenden Sie im Meldecenter → Meldungen prüfen und senden die Datei zum Monatsende.
8. Schritt:Im Folgemonat ändern Sie im Menüpunkt Konfiguration ändern das Feld Schätzung SV-Beiträge auf "0" (keine Schätzung).
Bitte prüfen Sie gut, ob sich eine solche Umstellung wirklich lohnt. Änderungen nach dem vorgezogenen Monatsabschluss (z. B. Erkrankung eines Mitarbeiters) müssen dann immer über eine Korrekturabrechnung erledigt werden.