Baustellen im Ausland und Mehraufwands-Wintergeld (Bauhauptgewerbe)

Ein Hinweis vorweg

Für Arbeiten auf ausländischen Baustellen zahlt die Arbeitsagentur kein Mehraufwands-Wintergeld. Bezüglich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung beachten Sie bitte die Hinweise zur Entsendung > Ausführlich.

 

So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn

1. Schritt:Legen Sie eine weitere Grundlohn-Lohnart an ("Grundlohn Ausland" - Details zum > Anlegen einer neuen Lohnart) und vergeben Sie ein gesondertes Kalendariumszeichen (z.B. Y). Der Aufbau der Lohnart entspricht bis auf das Kalendariumszeichen und dem Eintrag im Feld Berufsgen-Brutto dem Grundlohn. Als Berufsgen-Brutto hinterlegen Sie den Wert "3".
 
Die erfassten Stunden werden als gearbeitete Stunden für die Berufsgenossenschaft und die Sozialkasse betrachtet (wie auch bei Eintrag 2), aber nicht für das MWG berücksichtigt.

2. Schritt:Im Kalender erfassen Sie die gearbeiteten Stunden in Deutschland mit dem Kalendariumszeichen A und die gearbeiteten Stunden auf ausländischen Baustellen mit Y. Die Std-Rückstellung erfolgt immer zum Stundensatz des Grundlohnes.