Bundesfreiwilligendienst (BFD), freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Einige Hinweise vorweg

Diese Ausführungen gelten nur für Träger der obigen Maßnahmen.

Teilnehmer an solchen Maßnahmen sind prinzipiell beitragspflichtig. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden allerdings vom Träger der Einsatzstelle getragen und abgeführt. Die Verfahrensweise ist hier ähnlich wie bei Azubis mit weniger als 325,00 € Entgelt.

Die Berechnungsgrundlage der Beiträge bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachleistung (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung). Das Taschengeld ist steuerfrei.

Für die Abrechnung wurde extra die Personengruppe 123 geschaffen. Der Beitragsgruppenschlüssel ergibt sich aus den allgemeinen Regeln (meist 1111)..

Handhabung in Quick-Lohn

Der Träger zahlt für die Beschäftigten die Umlage U2. Vom Träger werden auch beide Anteile zur SV, unabhängig von der Höhe des Entgelts übernommen.

1. Schritt:Gehen Sie über LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten und wählen Sie dort F6 - Neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen.

2. Schritt:Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp mit Azubi fest. Wählen Sie Pflichtversichert in der SV bei Beschäftigungsart.

3. Schritt:Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus. Ändern Sie die folgenden Felder je  nach Einzelfall:
Steuerklasse: -- (wenn nur steuerfreie Leistungen gewährt werden)
Personengruppe: 123 (oder bei Rentnern 119 bzw. 120)
Beitragsgruppe: 1111 (oder wie bei Rentnern erforderlich)
Mitarbeitertyp: AN
Umlagepflicht: 2

4. Schritt:Tragen Sie im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 folgendes ein:
Besonderheiten: UL- STKL-

5. Schritt:Aktivieren Sie sich die Lohnarten Taschengeld und Sachleistung in StammdatenLohnarten. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen

Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung beim BFD

Wird der BFD im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung - also spätestens innerhalb eines Monats nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung - begonnen, wird als Beitragsbemessungsgrundlage die monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung zugrunde gelegt. Dies gilt auch, wenn der BFD nach einer Unterbrechung, die 6 Monate nicht überschreitet, fortgesetzt wird (vgl. § 344 Abs. 2 SGB III).

In einem solchem Fall tragen Sie in LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "AVBZ" ein. Quick-Lohn ermittelt dann die AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgröße (2024: 3.535,00 € (West) und 3.465,00 € (Ost)

Der Eintrag AVBZ ist nur bei Personengruppe 123 möglich.

Sonderfall: Altersrentner und BFD

Mehr oder weniger ungeplant haben sich sehr viele Rentner zum BFD gemeldet. Erst spät erfolgte eine Anweisung über deren Abrechnung. Prinzipiell gibt es keine Unterschiede.

Für Teilnehmer am BFD, die eine Vollrente wegen Alters oder einen entsprechenden Versorgungsbezug" erhalten, gelten die allgemeinen Regeln für Altersrentner, diese finden Sie > hier. Damit das Programm zwischen einem Rentner in einem "normalen" Arbeitsverhältnis und einem "BFD-Rentner" unterscheiden kann, muss unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten der Wert "BFD" eingetragen werden. Der Eintrag BFD ist nur bei Personengruppe 119 und 120 möglich und bewirkt, das der Träger der Einsatzstelle die SV-Beiträge (auch bei Rentnern) komplett selber trägt.