Einige Hinweise vorweg
•Diese Ausführungen gelten nur für Träger der obigen Maßnahmen.
•Vergütungen für Teilnehmer an solchen Maßnahmen sind prinzipiell beitragspflichtig. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden allerdings vom Träger der Einsatzstelle getragen und abgeführt. Die Verfahrensweise ist hier ähnlich wie bei Azubis mit weniger als 325,00 € Entgelt.
•Die Berechnungsgrundlage der Beiträge bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachleistung (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung).
•Das Taschengeld ist steuerfrei bis 644 € (2025).
•Für die Abrechnung wurde extra die Personengruppe "123" geschaffen. Der Beitragsgruppenschlüssel ergibt sich aus den allgemeinen Regeln (meist "1111").
Handhabung in Quick-Lohn
Der Träger zahlt für die Beschäftigten die Umlage U2. Vom Träger werden auch - unabhängig von der Höhe des Entgelts - beide Anteile zur SV (AG- und AN-Anteil) übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten und wählen Sie dort F7 - Neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen.
2. Schritt:Tragen Sie nun das Eintrittsdatum ein und wählen als Mitarbeitertyp / Hauptlohnart "Azubi / Azubi-Vergütung" sowie als Beschäftigungsart "Pflichtversichert in der SV".
3. Schritt:Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus. Ändern Sie die folgenden Felder je nach Einzelfall:
Steuerklasse: "--" (wenn nur steuerfreie Leistungen gewährt werden)
Personengruppe: "123" (oder bei Rentnern "119" bzw. "120")
Beitragsgruppenschl.: "1111" (oder wie bei Rentnern erforderlich) > Beitragsgruppenschlüssel
Mitarbeitertyp: "AN"
Umlagepflicht (0/1/2): "2"
4. Schritt:Tragen Sie im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 folgendes ein:
Besonderheiten: "UL- STKL-"
5. Schritt:Aktivieren Sie die Lohnarten "Taschengeld stfrei" und "Sachleistung BFD" im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten.
Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen
Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung (AV) beim BFD
Wird der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung - also spätestens innerhalb eines Monats nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung - begonnen, wird als Beitragsbemessungsgrundlage die monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung zugrunde gelegt. Dies gilt auch, wenn der BFD nach einer Unterbrechung, die 6 Monate nicht überschreitet, fortgesetzt wird (vgl. § 344 Abs. 2 SGB III).
In einem solchem Fall tragen Sie in Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten zusätzlich das Kürzel "AVBZ" ein. Quick-Lohn ermittelt dann die AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgröße (2025: 3.745,00 € (West) und 3.745,00 € (Ost)
Der Eintrag "AVBZ" ist nur bei der Personengruppe "123" möglich.
Sonderfall: Altersrentner und BFD
Mehr oder weniger ungeplant haben sich sehr viele Rentner zum BFD gemeldet. Erst spät erfolgte eine Anweisung über deren Abrechnung. Prinzipiell gibt es keine Unterschiede.
Für Teilnehmer am BFD, die eine Vollrente wegen Alters oder einen entsprechenden Versorgungsbezug erhalten, gelten die allgemeinen Regeln für Altersrentner, diese finden Sie > hier.
Damit das Programm zwischen einem Rentner in einem "normalen" Arbeitsverhältnis und einem "BFD-Rentner" unterscheiden kann, muss unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten zusätzlich das Kürzel "BFD" eingetragen werden.
Der Eintrag "BFD" ist nur bei den Personengruppen "119" und "120" möglich und bewirkt, dass der Träger der Einsatzstelle die SV-Beiträge (auch bei Rentnern) komplett selber trägt.