Einige Hinweise vorweg
•Es ist nicht möglich, Monate einfach nicht abzurechnen. Jeder Abrechnungsmonat baut immer auf dem Vormonat auf. Wenn der letzte abgerechnete Monat bereits relativ lange zurückliegt, empfiehlt sich ein Neubeginn mit Anlage aller Stammdaten.
•Bei nur wenigen Monaten ohne Mitarbeiter sollten Sie wie im Folgenden beschrieben verfahren.
So handhaben sie den Fall in Quick-Lohn
➢Wenn Sie ohne Schätzung der SV-Beiträge arbeiten
1. Schritt:Wählen Sie vom Hauptmenü aus in den Bereich Lohnabrechnung und wählen Sie dort den neuen Monat aus. 2. Schritt:Wählen Sie den Punkt Monatsabschluss, Listen u. Meldungen. Es erscheint die Meldung "Keine Mitarbeiter abgerechnet!", der Monat wird abgeschlossen. 3. Schritt:Wählen Sie anschließend den Punkt Meldecenter und dann Meldungen prüfen und senden. 4. Schritt:Der Folgemonat kann dann wieder wie gewohnt abgerechnet werden.
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➢Wenn Sie mit Schätzung der SV-Beiträge arbeiten
1. Schritt:Wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt Lohnabrechnung und wählen Sie dort den neuen Monat aus. 2. Schritt:Wählen Sie den Menüpunkt Konfiguration ändern und tragen Sie dort im Feld Beitragsschätzung in % den Wert "0" ein. Dadurch ergeben sich keine voraussichtlichen SV-Beiträge für den Monat ohne Mitarbeiter. 3. Schritt:Da aber in der Regel immer Differenzen aus dem Vormonat zu verrechnen sind, erzeugen Sie im Menüpunkt Schätzen und Drucken der SV-Beiträge die Beitragsnachweise. Erst in einem zweiten Monat ohne Beschäftigte sind keine Beträge mehr an die Krankenkassen zu melden. Dennoch muss Meldungen prüfen und senden ausgeführt werden. 4. Schritt:Wählen Sie den Punkt Monatsabschluss, Listen u. Meldungen. Es erscheint die Meldung "Keine Mitarbeiter abgerechnet!", der Monat wird abgeschlossen. 5. Schritt:Wählen Sie anschließend den Punkt Meldecenter und dann Meldungen prüfen und senden. Stellen Sie in einem späteren Monat wieder Mitarbeiter ein, sind keine Vormonatsdaten für die Schätzung der voraussichtlichen Beiträge vorhanden. In diesem Fall sollten Sie eine Schätzung auf Basis der voraussichtlichen Bruttobeträge der Krankenkassen durchführen. Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie > hier. Wenn Sie die Änderung der Schätzung vergessen, erhalten die Krankenkassen in diesem Monat keine Beiträge von Ihnen, dafür im nächsten Monat die Beiträge für 2 Monate. |
Erfolgte der Austritt aller Mitarbeiter im aktuellen Jahr, so wurde der Lohnnachweis digital bereits über das Meldecenter an die Berufsgenossenschaft übermittelt. Wird die Lohnabrechnung dann in einem späteren Monat des selben Jahres wieder fortgeführt, storniert Quick-Lohn den ursprünglichen und somit zu früh übermittelten Lohnnachweis. |