Kurzarbeiterkrankengeld

Einige Hinweise vorweg

Wird ein Beschäftigter während Kurzarbeit oder Schlechtwetterzeit arbeitsunfähig, bestimmen der Zeitpunkt der Erkrankung und der Beginn der Kurzarbeit ob er Entgeltfortzahlung oder Kurzarbeitergeld erhält

Der Mitarbeiter erhält bei Krankheit während des Kug-Bezuges immer das Geld, welches er ohne diese Krankheit erhalten hätte, also nicht mehr als die arbeitenden oder in Kurzarbeit befindlichen Kollegen. Mehr zum Thema Kurzarbeit finden Sie unter → Kurzabeit/Saison-Kug

Entscheidend für die Abrechnung der Krankheit ist, ob der Mitarbeiter bereits im Monat vor dem ersten Kurzarbeitsmonat erkrankt war oder nicht. Hiernach bestimmt sich, welche Stelle die Erstattung vornimmt.

Ist der Mitarbeiter bereits vor Beginn eines Monats mit Kurzarbeit arbeitsunfähig, zahlt die Krankenkasse des Mitarbeiters. Die Lohnart KU-Krankengeld entspricht dem Kurzarbeiterlohn.

Erkrankt der Mitarbeiter im laufe eines Monats mit Kurzarbeit zahlt die Agentur für Arbeit Kurzarbeit.

Für den "ersten Kurzarbeitsmonat" gilt:

oBei "Normaler" Kurzarbeit gilt: Üblicherweise wird Kurzarbeit mit Beginn eines Monats angemeldet.

oBei Saison-Kurzarbeit gilt: Der Zeitraum für Saison-Kurzarbeit beginnt immer am 1. Dezember. Hier ist keine Anmeldung bei der Arbeitsagentur nötig.

Beispiel 1: Betrieb beantragte Kurzarbeit auf Grund von wirtschaftlichen Engpässen

Der Betrieb beantragt am 20.04.2024 Kurzarbeit. Die Kurzarbeit wird ab dem 01.04.2024 genehmigt.

Der Mitarbeiter wird am 15.04.2024 arbeitsunfähig mit AU-Bescheinigung zu Hause.

Lösung: Diese Arbeitsunfähigkeit ist somit während des der Kurzarbeiterzeit eingetreten und wird mit Kurzarbeit, Lohnart KU-Geld, abgerechnet.

Beispiel 2: Baubetrieb in der Saison-Kurzarbeiterzeit

In einem Baubetrieb ist im Februar in der Woche vom 22.3. bis 27.3.2024 die Arbeit aus witterungsbedingten Gründen komplett ausgefallen.

Der Mitarbeiter hat sein Arbeitszeitguthaben ist bereits aufgebraucht und bei Ihm besteht vom 16.3. bis 25.3.2024 eine Arbeitsunfähigkeit, für die der volle Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Lösung: Die Arbeitsunfähigkeit ist während des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten, obwohl der Beginn vor dem ersten Ausfalltag lag. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden vom 22.3. bis 25.3. erhält der Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld mit der Lohnart Saison-KU-Geld. Für die Zeit vom 16.03.-21.03.2024 wird das ausgefallene Arbeitsentgelt als Krankheitslohnfortzahlung gezahlt.

Beispiel 3: Mitarbeiter erkrankt vor einem Zeitraum mit Kurzarbeit/Saison-Kurzarbeit

Der Betrieb beantragt ab 01.04.2024 Kurzarbeit.

Der Mitarbeiter ist ab dem 20.03. - 15.04.2024 arbeitsunfähig mit AU-Bescheinigung zu Hause.

Lösung: Die Arbeitsunfähigkeit ist vor Bezugs von Kurzarbeitergeld eingetreten. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden vom 20.3. bis 31.3.2024 erhält der Mitarbeiter Krankheitslohnfortzahlung . Für die Zeit vom 01.04.-15.04.2024 wird der Mitarbeiter mit der Lohnart KU-Krankengeld (in Zeiten mit Saison-Kurzarbeit mit der Lohnart Saison-KU-Krankengeld) abgerechnet. Der Zeitraum wird mit einer Fehlzeit 4.8 in Quick-Lohn erfasst.

Beispiel 4: Erster Tag der des Arbeitsausfalls fällt in einen Monat mit Kurzarbeit/Saison-Kurzarbeit

Der Betrieb beantragt ab dem 01.06. des laufenden Jahres Kurzarbeit. Der 01.06. fällt beispielsweise auf einen Montag.

Der Mitarbeiter hat am Freitag den 29.05. noch gearbeitet und ist danach arbeitsunfähig ab dem 30.05. mit AU-Bescheinigung geschrieben worden.

Lösung: Da der erste Tag des Arbeitsausfalls auf einen Zeitraum mit Kurzarbeit fällt, hier der Montag, fällt der gesamte Arbeitsausfall auf einen Zeitraum mit Kurzarbeit und wird mit der Lohnart  KU-Geld  (in Zeiten mit Saison-Kurzarbeit mit der Lohnart Saison-KU-Geld) abgerechnet, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit in dem Zeitraum davor begonnen hat.

Wie handhaben Sie dieses Thema in Quick-Lohn

In der Lohnerfassung gehen Sie nun wie folgt vor:

Fall 1: Ein Mitarbeiter erkrankt vor Beginn eines Zeitraums mit Kurzarbeit: Sie befinden sich im ersten Monat mit Kurzarbeit.

1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das Startfenster → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und rufen den entsprechenden Mitarbeiter auf.

2. Schritt:Erfassen Sie die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit im Kalender mit der Lohnart KU-Krankengeld, Kalenderbuchstabe V (in Zeiten mit Saison-Kurzarbeit mit der Lohnart Saison-KU-Krankengeld, Kalenderbuchstabe P).

3. Schritt:Wenn Sie mit der Kalendererfassung arbeiten, ruft Quick-Lohn die Lohnarten automatisch auf und trägt die Fehlzeit automatisch ein.

4. Schritt: Arbeiten Sie ohne Kalender, rufen Sie in der Maske → Erfassung Lohnarten mit F5 die entsprechende Lohnart auf und erfassen die Stundenanzahl. Tragen Sie anschließend die Fehlzeit 4.8 KU-Krankengeld in der Maske Erfassung Austrittstag im Feld Fehlzeiten ein.

 

Fall 2: Die Arbeitsunfähigkeit beginnt während eines Zeitraums mit Kug:

Für Tage, an denen der Mitarbeiter laut Plan gearbeitet hätte (wie z.B. die Kollegen seiner Brigade) erhält er ganz normal Krankheitslohnfortzahlung.

Für Tage, an denen Kurzarbeit gilt und der Mitarbeiter krank ist, verwenden Sie die Lohnart "KU-Geld" (Baubetriebe: "Saison-KU-Geld") - genau wie für die arbeitsfähigen Mitarbeiter. Die Erstattung erfolgt durch die Arbeitsagentur.

1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das Startfenster → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und rufen den entsprechenden Mitarbeiter auf.

2. Schritt:Erfassen Sie die Stunden, die der Mitarbeiter arbeitsunfähig war und eigentlich gearbeitet hätte mit der Lohnart Krankheitslohnfortzahlung und die Tage an denen der Mitarbeiter in Kurzarbeit wäre mit der Lohnart KU-Geld (in Zeiten mit Saison-Kurzarbeit mit der Lohnart Saison-KU-Geld).

3. Schritt:Erfassen Sie die Fehlzeit in der Fehlzeitenverwaltung in Quick-Lohn so, wie sie auch bescheinigt wurde. Wechseln sich dabei Tage mit Kurzarbeit und Krankheit ab, erfassen Sie dafür eine Fehlzeit in der Fehlzeitenverwaltung.

 

Fall 3: Mitarbeiter ist länger als 6 Wochen krank und erhält Krankengeld im Kurzarbeitszeitraum

Auch in Zeiten mit Kurzarbeit wird das Entgelt oder Kurzarbeiterlohn für 42 Tage weiter gezahlt. Zeiten mit Kurzarbeit verlängern diesen Anspruch nicht. Nach 6 Wochen zahlt  auch in diesem Fall die Krankenkasse Krankengeld. Mehr dazu unter → Krankengeld.