Maler-Lackierer-Rente (Pensionskasse)

Einige Hinweise vorweg

Bei der Maler-Lackierer-Rente handelt es sich um eine Pensionskasse und damit eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.

Der Arbeitgeber stockt den Arbeitnehmerbeitrag um 12% auf, wenn er die Altersvorsorgebeträge steuer- und beitragsfrei einzahlen kann.

achtung Beachten Sie: Da der Arbeitgeber grundsätzlich auch Beiträge an die > ZVK abführt, die auch eine Altersvorsorge aufbaut, sollten der ZVK-Beitrag + Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Maler-Lackierer-Rente zusammen nicht mehr als 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung betragen. Übersteigende Beiträge werden SV-pflichtig! Beachten Sie dies bitte, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird!

 

Die Altersvorsorge kann auch über einen anderen Versicherungsträger erfolgen (also nicht über die Malerkasse). Lesen Sie bitte in beiden Fällen die allgemeinen Erläuterungen zu > betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse).