Einige Hinweise vorweg
•Bei der Maler-Lackierer-Rente handelt es sich um eine Pensionskasse und damit eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
•Der Arbeitgeber stockt den Arbeitnehmerbeitrag um 12% auf, wenn er die Altersvorsorgebeträge steuer- und beitragsfrei einzahlen kann.
Beachten Sie: Da der Arbeitgeber grundsätzlich auch Beiträge an die > ZVK abführt, die auch eine Altersvorsorge aufbaut, sollten der ZVK-Beitrag + Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Maler-Lackierer-Rente zusammen nicht mehr als 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung betragen. Übersteigende Beiträge werden SV-pflichtig! Beachten Sie dies bitte, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird! |
Die Altersvorsorge kann auch über einen anderen Versicherungsträger erfolgen (also nicht über die Malerkasse). Lesen Sie bitte in beiden Fällen die allgemeinen Erläuterungen zu > betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse).