Vorsorge für das Alter
Die gesetzliche Rente reicht alleine für eine Absicherung im Alter nicht aus.
Die Malerkasse bietet daher eine tarifvertraglich geregelte, rein arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung und für die weitere Vorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung noch die Maler-Lackierer-Rente.
Die Zusatzversorgungskasse im Malerhandwerk (zvk) wurde 1975 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegründet.
Als gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz und der IG BAU ist sie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ein wichtiger Partner beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung.
In der Zusatzversorgungkasse sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland) in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, ob die Betriebe dem Geltungsbereich der Tarifverträge im Maler- und Lackiererhandwerk zuzurechnen sind.
ZVK-Beihilfen
Die zvk-Beihilfen sichern alle Arbeitnehmer ab, die vor 1976 geboren sind und bereits vor 2006 im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt waren. Die zvk-Beihilfe ist rein arbeitgeberfinanziert.
ZVK-Zukunft-Renten
Alle Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.1976 geboren sind oder ab dem 01.01.2006 erstmals im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt sind, zählen zum Kreis der ZVK-Zukunft-Anwärter. Auf individuellen Vorsorgekonten wird ebenfalls rein arbeitgeberfinanziert eine Altersversorgung aufgebaut.
Maler-Lackierer-Rente
Beschäftigte können Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge aufwenden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch mindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an (Entgeltumwandlung).
Die Maler-Lackierer-Rente ist eine branchenspezifische Lösung, die eine arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte, staatlich geförderte Altersversorgung aufbaut.
Mehr zur Zusatzversorgung im Malerhandwerk erfahren Sie auf der Internetseite der Malerkasse.
ZVK-Beitrag alle Branchen
Beiträge für die Zusatzversorgung 2024 (Basis für die prozentualen Beiträge ist das Versorgungs- bzw. Urlaubsbrutto der jeweiligen Mitarbeiter.)
Die ZVK im Baugewerbe ist eine Pensionskasse. Die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie direkt jedem einzelnen Arbeitnehmer zugeordnet werden. Deshalb wird der ZVK-Beitrag zu Nachweiszwecken auf dem Verdienstbeleg ausgewiesen. Jährlich können maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beitragsfrei in eine Pensionskasse eingezahlt werden. Hierzu zählt auch der ZVK-Beitrag. Bei Überschreiten der 4% Grenze wird auch der ZVK-Beitrag sozialversicherungspflichtig, bleibt aber weiterhin steuerfrei. Erst ab Überschreiten der 8% Marke ist der ZVK-Beitrag auch steuerpflichtig. Hierzu rufen Sie sich die Lohnart → ZVK-Beitrag ind St auf. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
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Schließt der Mitarbeiter einen zusätzlichen Vertrag zur Altersvorsorge über eine Pensionskasse ab, kann in diesem Vertrag nicht der volle Freibetrag ausgeschöpft werden. Der zusammen mit dem ZVK-Beitrag die 4% BBG der RV übersteigende Teil würde beitragspflichtig werden. Wenn das beim Vertragsabschluss nicht berücksichtigt wurde > lesen Sie bitte hier.
In seltenen Fällen (2. Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklasse 6) kann der ZVK-Beitrag auch steuerpflichtig werden. Bei Fragen dazu rufen Sie bitte die Quick-Lohn Hotline an. |