Die Unterstützungskasse ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Beiträge an eine Unterstützungskasse sind immer in voller Höhe steuerfrei.
Erbringt nur der Arbeitgeber die Beträge (Regelfall) an die Unterstützungskasse, sind diese unbegrenzt beitragsfrei. Dann erfolgt von Quick-Lohn keine Prüfung auf Überschreiten der 4%-Grenze.
Sofern Arbeitnehmerbeiträgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung an die Unterstützungskasse abgeführt werden sind diese nur bis zur Grenze von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung / West (in 2024 7.550,00 €) beitragsfrei.
So gehen Sie im Programm vor
Fall 1: Nur der Arbeitgeber führt Beiträge an die Unterstützungskasse ab
1. Schritt:Gehen Sie über Hauptmenü → Lohnerfassung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten. Aktivieren Sie die Lohnart "Unterstütz.kasse AG" ( > Lohnart aktivieren).
2. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung. In der Erfassung der Lohnarten fügen Sie über F5 - weitere Lohnarten die Lohnart "Unterstütz.kasse AG". Tragen Sie den Wert ein, der an die Unterstützungsasse für diesen Mitarbeiter abgeführt werden soll.
Fall 2: Der Arbeitnehmer beteiligt sich an die Finanzierung der Beiträge zur Unterstützungskasse
Erbringt der Arbeitnehmer die Beiträge durch einen Lohnverzicht, so sind diese bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der RV West beitragsfrei. Verfahren Sie wie im Fall 1 unter > betriebliche Altersvorsorge beschrieben.