Vermögenswirksame Leistungen (VL)

rechtlicherhintergrund Hintergrundwissen

Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum Arbeitsentgelt Vermögenswirksame Leistungen (VL) gewähren, diese sind steuer- und beitragspflichtig.

Die Überweisung an die Bausparkasse/Versicherung ist ein Nettolohnabzug.

Es können mehrere VL-Verträge gleichzeitig abgerechnet werden.

Grundsätzlich werden VL AG-Leistungen als Pauschalbetrag abgerechnet. In der Baubranche sehen die Tarifverträge die Zahlungen der AG-Leistungen zum Teil auch auf der Anzahl der gearbeiteten Stunden vor.

Wie Sie die VL in Quick-Lohn handhaben

Grundsätzlich erfolgt der Zuschuss des Arbeitgebers mit der Lohnart VL AG-Leistung.

Fall 1: Standardfall - der Mitarbeiter hat einen VL-Vertrag

Im Standardfall gehen Sie in Quick-Lohn folgendermaßen vor:

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Fall 2: Der Mitarbeiter hat zwei VL Verträge

Gehen Sie in Quick-Lohn folgendermaßen vor:

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Bei mehr als 2 Verträgen lesen Sie bitte > hier  weiter.

 

Fall 3: Die VL AG-Leistungen sollen bei den Arbeitern als Stundensatz abgerechnet werden (nur Baubranchen)

Die VL AG-Leistungen werden nur für die gewerblichen Arbeitnehmer (Typ AR) in Abhängigkeit der Anzahl der gearbeiteten Stunden abgerechnet:

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Bei den Angestellten wird die VL AG-Leistung trotz dieser Einstellung weiterhin als Pauschalbetrag abgerechnet.

Wenn Sie einzelne Stundenlöhner von dieser Einstellung ausnehmen und die VL AG-Leistung als Pauschalbetrag abrechnen möchten, tragen Sie bei dem entsprechenden Mitarbeiter in Mitarbeiterdaten 2 im Feld Besonderheiten  "VWLS-" ein.

 

Überweisen der VL-Beträge

1. Schritt:Folgen Sie vom Startmenü aus dem Pfad Lohnabrechnung Überweisen. Dort wählen Sie entweder:

2. Schritt:a.) Alle Überweisungen zum Monatsende, wenn die Zahlung zusammen mit allen anderen Überweisungen zum Monatsende erfolgen soll.
b.) Für die separate Überweisung aller VL-Beträge wählen Sie VL1-Beträge und ggf auch noch VL2-Beträge.

3. Schritt:Im Anschluss lässt sich über den Button SEPA-Austauschdatei die Datei zum Einspielen in das Bankingprogramm erzeugen.

 

Erstattung VL bei Erkrankung

Zur Erstattung der anteiligen VL-AG-Beiträge im Krankheitsfall im Umlageverfahren U1 lesen Sie bitte unter > Krankheitslohnfortzahlung weiter.