Einige Hinweise vorweg
•Die Erkrankung eines Mitarbeiters wird zum Teil über das AAG-Verfahren (Umlage U1) von der Krankenkasse bis zu 6 Wochen erstattet. > Details zum AAG-Verfahren
•Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann über den Menüpunkt > Elektronische Meldungen erfolgen.
•Die Erfassung erfolgt im Programm mit der Lohnart Krankheitslohnfortzahlung und der gleichnamigen Fehlzeit. So ist auch zu verfahren, wenn Sie nicht am Erstattungsverfahren (U1) teilnehmen. Sollte der Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank sein, erwartet die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung mit dem letzten Entgelt des letzten Monats vor Beginn der Krankheit. Die korrekte Übermittlung kann also nur mit der Erfassung der vorausgegangen Krankheitslohnfortzahlung erfolgen. Haben Sie die Krankheitslohnfortzahlung nicht abgerechnet, weil Sie möglicherweise nicht am U1-Erstattungsverfahren teilnehmen, dann holen Sie dies per > Korrekturabrechnung nach.
•Ist der Mitarbeiter über die 6 Wochen hinaus krank, rechnen Sie den Mitarbeiter unbezahlt mit > Krankengeld ab.
•Bei längerer Erkrankung sollten Sie sich rechtzeitig mit einer > Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse erkundigen, wann die Zeit für die Krankheitslohnzahlung endet und die Krankenkasse beginnt, Krankengeld zu zahlen. Im Normalfall ist dies nach 6 Wochen der Fall, jedoch gibt es Ausnahmen, z. B. bei wiederholter Krankschreibung wegen der gleichen Krankheit. > Details zu Krankengeldbezug.
•Beachten Sie: Bei Erkrankung in einem Zeitraum mit Kurzarbeit oder Saison-Kug gelten besondere Regelungen. Lesen Sie bei Bedarf bei > Kurzarbeit bzw. > Abrechnung in der Winterzeit weiter.
•Es gilt der Grundsatz: Der Mitarbeiter erhält im Krankheitsfall den Betrag, den er auch ohne Krankheit erhalten hätte. Abweichungen gibt es z. B., wenn ein Mitarbeiter regelmäßig Zuschläge erhält (Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag ..) und im Krankheitszeitraum bei Arbeit auch erhalten hätte. In einem solchen Fall sind die Zuschläge auch bei Krankheit mit einem > Durchschnittslohn zu berücksichtigen.
•Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist auch der Feiertag erstattungsfähig.
•Minjobber haben ebenfalls einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
•Den Verlauf aller Erstattungsanträge eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere-Meldungen.
Zur Abwicklung von Krankheit in Quick-Lohn
Wählen Sie bitte den zutreffenden Fall aus:
> Stundenlöhner mit Krankheitslohnfortzahlung
> Gehaltsempfänger mit Krankheitslohnfortzahlung
> Gehaltsempfänger mit anschließendem Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung