Einige Hinweise vorweg

Die Beitragsnachweise sind bis zum fünft-letzten Arbeitstag bei der Krankenkassen einzureichen - Die Krankenkasse muss ab 00  Uhr darüber verfügen können. Wir empfehlen, die Beitragsnachweise spätestens einen Tag vorher an das  Quick-Lohn Meldecenter zu versenden.

Bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats sind dann die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen.

Bedenken Sie, dass Feiertage, wie z.B. zu Weihnachten, nicht zu den Bankarbeitstagen gehören und beachten Sie zusätzlich: der drittletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse.

Für manche Firmen ist das schwierig, denn sie kennen die abzurechnenden Stunden zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht.

Quick-Lohn berücksichtigt das, insofern gibt es drei verschiedene Vorgehensweisen für die Lohnabrechnung:

 

1. Fall: Empfehlung für Firmen mit ausschließlich Festangestellten

Sie erledigen die gesamte Lohnabrechnung so, dass Sie sicher bis zum 6-letzten Arbeitstag die Beitragsnachweise versendet haben. Es ist auch möglich, die Beiträge deutlich vor dem Termin zu versenden. > Details

 

2. Fall: Empfehlung für Firmen mit Arbeitern, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Sie schätzen die Beträge in den Beitragsnachweisen auf Basis des Vormonats und versenden diese Schätzung bis zum 6-letzten Bankarbeitstag. Die restlichen Bestandteile der Lohnabrechnung erledigen Sie dann zur Fälligkeit der Lohnsteuermeldung im des Folgemonat. > Details

 

3. Fall: Nur für in Spezialfällen sinnvoll

Sie erstellen die Beitragsnachweise auf Basis einer Fiktivabrechnung. > Details