Änderungen zum April 2023

 

Inhaltsverzeichnis

> So laden Sie das neue Update herunter

> Geplante gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2023

So laden Sie das neue Update herunter

Sie installieren das Update mit dieser und allen weiteren Anpassungen bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service Update aus dem Internet laden. Sollten Sie in den vergangenen Tagen bereits ein Update installiert haben, dann wiederholen Sie bitte die Installation.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).

Geplante gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2023

Zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege soll mehr Geld bereitgestellt werden. Dafür wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung wahrscheinlich von 3,05% auf 3,40% steigen.

Der Arbeitgeber trägt nach wie vor die Hälfte, dann 1,70%.

Kinderlose Beschäftigte über 23 Jahre zahlen dann 2,30 %, Beschäftigte mit einem Kind 1,70%, mit 2 Kindern 1,55%, mit 3 Kindern 1,40%, mit 4 Kindern 1,25% und mit 5 Kindern 1,10%.
Bisher zahlten Beschäftigte mit Kindern 1,525%. Es ergibt sich also erst ab 4 Kindern eine Entlastung zu den derzeitigen Beiträgen!

(In Sachsen gibt es eine andere Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.)

Demnach wird es die Aufgabe der Personalabteilung sein, bis zur Juliabrechnung von allen Arbeitnehmern die Anzahl der Kinder abzufragen, sofern diese nicht bekannt ist. Den Personalerfassungsbogen haben wir dahin gehend bereits angepasst: > Vorlage Personalerfassungsbogen.

Wir werden die gesetzlichen Änderungen rechtzeitig im Programm umsetzen und mit der Juli-Version ausliefern, sodass die Anzahl der Kinder bei jedem Arbeitnehmer hinterlegt werden kann und die Pflegeversicherung somit korrekt berechnet wird.