Einstellung Krankengeldzahlung und Aussteuerung eines Mitarbeiters

Einige Hinweise Vorweg

Von Aussteuerung spricht man, wenn bei längerer Krankheit die Krankenkasse wegen Erreichens der Höchstbezugsdauer kein Krankengeld mehr zahlt.

Krankengeld wird nach § 48 SGB V grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Die Dauer verkürzt sich um die Tage, an denen der Anspruch zum Beispiel wegen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geruht hat. Arbeitsnehmer erhalten somit in der Regel während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber und anschließend 72 Wochen Krankengeld.

Achtung! Wird im Anschluss Arbeitslosengeld bezahlt, dann lesen Sie bitte hier

achtung        Besonderheit bei Betrieben mit Abrechnung über SOKA-Bau (bitte hier lesen)

 

So rechnen Sie Aussteuerung ohne anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld in Quick-Lohn ab

 

1. Schritt:An die Fehlzeit 4.1 (Krankengeld) schließt sich sofort die Fehlzeit 2.1 an.

2. Schritt:Bei Kalendariumsbenutzung erfassen Sie diese Tage (auch die Wochenenden) mit dem Buchstaben "klein u" (Strg + u) für unbezahlten Urlaub.

3. Schritt:Zusätzlich muss in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 2 im Feld Besonderheiten AST eingetragen werden.

 

Bei mehr als einem vollen Monat mit nur Fehlzeit 2.1 erzeugt das Programm eine Abmeldung zur Sozialversicherung mit Grund 34.

Beispiel:

Der Krankengeldbezug endet am 15.2.2023, der Mitarbeiter gilt weiter als beschäftigt (Aussteuerung).

Es wird bis einschließlich 15.2. Krankengeld erfasst, danach unbezahlter Urlaub. Im März werden alle Tage als unbezahlter Urlaub erfasst. Das Programm erzeugt eine Abmeldung zur SV mit Grund 34 zum 15.3..

Auch die weiteren Monate werden als unbezahlter Urlaub abgerechnet, solange bis der Mitarbeiter ausscheidet oder wieder arbeitsfähig ist.

Wird die Beschäftigung wieder aufgenommen, erfassen Sie als Ende der Fehlzeit 2.1 den Tag vor dem Arbeitsantritt. Wird die vorherige Tätigkeit wieder aufgenommen (gleiche Personen- und Beitragsgruppe), sind keine Stammdaten zu ändern und das Programm erzeugt eine Anmeldung zur SV mit Grund 13.

Arbeitet der Mitarbeiter aber z.B. nur noch geringfügig, so muss ein Austritt mit gleichem Datum wie das Ende der Fehlzeit erfolgen. Anschließend wird der Mitarbeiter neu angelegt mit den dann geänderten Stammdaten. Siehe dazu auch Wiedereintritt.

Wenn der Mitarbeiter nicht wieder arbeitet und ausscheiden soll, erfassen Sie Austrittsdatum und geben als Ende der Fehlzeit 2.1 das gleiche Datum an. Arbeitsrechtlich muss das Arbeitsverhältnis dann mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

Hinweis

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet erst nach Ablauf eines Monats, der sich an das Ende des Krankengeldbezuges anschließt. Das bedeutet aber nicht, dass das Beschäftigungsverhältnis auch automatisch endet!

Über den Termin einer Aussteuerung werden Sie von der Krankenkasse informiert. Sollten Sie erst verspätet Mitteilung erhalten, führen Sie für die betroffenen Monate Korrekturabrechnungen durch.

achtung        Achtung

Während des Krankengeldbezuges bestand Beitragsfreiheit. Diese endet, wenn kein Krankengeld mehr bezogen wird. Bei dem anschließenden Monatszeitraum handelt es sich deshalb um SV-Tage.

Das hat die Auswirkung, dass für eine spätere Einmalzahlung (z.B. Urlaubsabgeltung) SV-Beiträge anfallen, auch wenn im gesamten Jahr kein laufendes Entgelt angefallen ist. Das Programm würde diese Einmalzahlung mit einer SV-Meldung Grund 54 (Sondermeldung) an die Krankenkasse melden.

 

Aussteuerung und anschließend Arbeitslosengeld

Wenn der Mitarbeiter wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an das Krankengeld Arbeitslosengeld laut § 125 Abs. 1 SGB III bezieht, muss er sv-rechtlich mit Grund 30 zum letzten Tag der Krankengeldzahlung abgemeldet werden. Arbeitsrechtlich gilt das Arbeitsverhältnis nicht als beendet.

So rechnen Sie Aussteuerung mit  anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld in Quick-Lohn ab

1. Schritt:Arbeiten Sie mit Kalendererfassung verwenden Sie weiterhin den Kalenderbuchstaben "k" für Krankengeld.

2. Schritt:In der Fehlzeitenverwaltung tragen Sie das Ende der Fehlzeit 4.1 (Krankengeld) ein.

3. Schritt:Anschließend erfassen Sie eine weitere Fehlzeit mit 7.6 an. Diese tragen Sie von Hand ein. Die Hinweise im Programm, dass das Kalendarium nicht mit der Fehlzeit übereinstimmt ignorieren Sie bitte.

 

Beispiel:

Der Krankengeldbezug endet am 25.4.2023, der Mitarbeiter erhält ab dem 26.4. Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit.

Ablauf in Kurzfassung ohne Kündigung:

Bis einschließlich April wird der komplette Monat mit Krankengeld abgerechnet.

Im April wird als Ende der Fehlzeit 4.1: 25.04.2023 erfasst.

Im April wird als 2. Fehlzeit 7.6: 26.04.2023 abgerechnet.

Wird die Beschäftigung wieder aufgenommen, erfassen Sie als Ende der Fehlzeit 7.6 den Tag vor dem Arbeitsantritt. Das Programm erzeugt eine Anmeldung zur SV mit Grund 10.

Wenn der Mitarbeiter nicht wieder arbeitet und ausscheiden soll, erfassen Sie Austrittsdatum und Ende der Fehlzeit 7.6 mit dem gleichen Datum. Arbeitsrechtlich muss das Arbeitsverhältnis dann mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

 

Was passiert nun weiter?

Meistens wird der Arbeitnehmer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wenn Sie den Bescheid erhalten, dass der Mitarbeiter nun berentet wird, melden Sie ihn mit Ende der Beschäftigung ab.

Beachten Sie die Märzklausel, sollten noch Einmalzahlungen geleistet werden.