Wechsel von komplett beitragsfrei in eine beitragspflichtige Beschäftigung

Wegen der Regelungen im Meldewesen für die Krankenkassen muss ein Austritt zum Ende des letzten Monats der beitragsfreien Beschäftigung erfolgen. Zum 1. des Folgemonats erfolgt eine Neueintritt unter gleicher Personalnummer.

 

Drei Fälle sind möglich:

 

Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat mit Beitragsfreiheit

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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit

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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen

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Sonderfall: Die Umstellung soll mitten im Monat erfolgen

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