Wegen der Regelungen im Meldewesen für die Krankenkassen muss ein Austritt zum Ende des letzten Monats der beitragsfreien Beschäftigung erfolgen. Zum 1. des Folgemonats erfolgt eine Neueintritt unter gleicher Personalnummer.
Drei Fälle sind möglich:
Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat mit Beitragsfreiheit
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Im letzten Monat mit Beitragsfreiheit lassen Sie den Mitarbeiter zum letzten Tag der Beitragsfreiheit austreten. 2. Schritt:Im folgenden Monat aktivieren Sie den Mitarbeiter unter seiner bisherigen Personalnummer und ändern seine Mitarbeiterdaten entsprechend. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die neue Krankenkasse mit Grund 10 (= Anmeldung).
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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Führen Sie eine Korrekturabrechnung des Vormonats durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Ändern Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragspflicht ab. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die neue Krankenkasse mit Grund 10 (= Anmeldung).
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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen
In diesem Fall ist bereits für einen oder mehrere Monate eine falsche Lohnabrechnung erstellt worden. Diese Abrechnungen sind in den Abrechnungsdateien enthalten und können nicht einfach gelöscht werden. Verfahren Sie wie folgt: 1. Schritt:Führen Sie für den Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung für den letzten Monat mit Beitragsfreiheit durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Wählen Sie Korrekturabrechnung. Wählen Sie nun als Korrekturmonat den ersten Monat mit Beitragspflicht. Ändern Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragspflicht ab. Eintrittstag ist der 1. des Monats. 3. Schritt:Führen Sie für alle folgenden Monate eine Korrekturabrechnung wie im 3. Schritt durch. 4. Schritt:Im aktuellen Monat ändern Sie auch die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragspflicht ab. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die neue Krankenkasse mit Grund 10 (= Anmeldung).
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