Einige Hinweise vorweg
•Abhängig Beschäftigte, deren Einkommen dauerhaft die Beitragsbemessungegrenze übersteigt, sind nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (KK). Sie können sich aber freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten KK versichern.
•Abhängig Beschäftigte, die freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten KK versichert sind, haben Anspruch auf einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Details dazu finden Sie im jeweiligen Fall.
So gehen Sie vor
Fall 1: Abhängig Beschäftigter, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) versichert ist
Diesen Fall berücksichtigen Sie in Quick-Lohn folgendermaßen: •Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten und wählen Sie dort F6 - Neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp fest. Wählen Sie Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei Beschäftigungsart. Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus. Ergänzen Sie noch folgende Angaben: •Passen Sie das Feld Beitragsgruppenschlüssel an: o"9111" (Firmenzahler: Die Firma führt den Gesamtbeitrag über den Beitragsnachweis an die KV ab) o"0111" (Selbstzahler: Der Beschäftigte zahlt den Beitrag an die KV) •Tragen Sie im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Freiw./Private KV/PV ein: o"GKV BBG" (Zuschuss nach BBG - Standardfall). o"GKV KP11" (Zuschuss nach Entgelt). Achtung: In Sachsen muss der Wert "KP13", beim Altersrentner "KP31" und beim Altersrentner in Sachsen "KP33" eingetragen sein.
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Fall 2: Abhängig Beschäftigter, der in einer privaten Krankenversicherung (KV) versichert ist
Diesen Fall berücksichtigen Sie in Quick-Lohn folgendermaßen: •Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten auf den Button neuen Mitarbeiter anlegen. Im Assistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Tragen Sie nun das Eintrittsdatum ein, legen Sie den Mitarbeitertyp fest und wählen Sie Private Krankenversicherung bei Beschäftigungsart. Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus. Ergänzen Sie noch folgende Felder: •Tragen Sie im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 1 folgende Werte ein: oFeld Krankenkassennummer: Eine beliebige KV, über welche die Beiträge zur RV, AV sowie die Umlagen abgeführt werden sollen. oFeld Umlagekassennummer: wird automatisch eingesetzt, wenn der Betrieb am Umlageverfahren teilnimmt. •Tragen Sie im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 folgende Werte ein: oFeld Freiw./Private KV/PV: "PKV Prämie KV / Prämie PV KP11" Beispiel: "PKV 560.00/59.24 KP11", wenn die Prämie zur privaten KV 560,00 € und zur PV 59,24 € beträgt. Im Regelfall ist immer KP11 einzutragen (voller KV-Satz und voller PV-Satz). Das Programm ermittelt den Zuschuss nach dem jeweiligen abgerechneten Entgelt des Monats automatisch. Der Zuschuss kann dabei weder den Höchstzuschuss noch die halbe Prämie übersteigen.
oFeld PKV-Basisbeitrag: Basiswert laut Bescheinigung der privaten KV Privatversicherte erhalten von ihrer privaten Krankenkasse eine Bestätigung über den Basisbetrag, der in der Versicherungsprämie enthalten ist. Das ist der Betrag, der die zur gesetzlichen Pflichtversicherung vergleichbaren Leistungen abdeckt. Ein hier hinterlegter Wert wird bei der Steuerberechnung mindernd berücksichtigt. Der PKV-Basisbeitrag aller Monate wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 28 ausgewiesen. Wenn Sie keinen PKV-Basisbeitrag hinterlegen (weil z.B keine Bescheinigung vorliegt), dann wird bei der Steuerberechnung nur die Mindestvorsorgepauschale mindernd berücksichtigt und in der Zeile 28 ausgewiesen. Der komplette Ausgleich erfolgt in dem Fall über die Steuererklärung des Mitarbeiters. |
Fall 3: Hauptberuflich selbständiger Arbeitnehmer mit nebenberuflicher Anstellung
Ein Mitarbeiter, der neben dem Anstellungsverhältnis eine hauptberufliche Selbstständigkeit betreibt ist nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist aber versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. •In Mitarbeiterdaten ist auch das Feld Vers.-Pflicht-Beginn zu befüllen •Als Krankenkasse wählen Sie entweder die gesetzliche Krankenkasse, bei der dieser Mitarbeiter krankenversichert ist oder falls dieser bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, wählen Sie eine beliebige Krankenkasse aus. •Bei Beitragsgruppenschlüssel tragen Sie wie folgt ein: 0110 •Besonderheiten: Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zur Versicherung leisten, muss es aber nur, wenn der Bruttolohn des Mitarbeiters über der Beitragsbemessungsgrenze der KV liegt und er somit als freiwillig versichert gilt. (Bitte hinterfragen Sie diesen Passus, da er von den Kassen im Moment nicht eindeutig geregelt ist.) Wird kein Zuschuss gezahlt tragen Sie bei Besonderheiten ZU- ein, da ansonsten das Programm einen Eintrag bei Freiw./Private KV/PV erwartet. |