Einige Hinweise vorweg
•Prinzipiell gelten auch bei diesen Beschäftigten die Erläuterungen zum > Eintritt eines Mitarbeiters.
•Ob der Mitarbeiter an den Verfahren zur Malerkasse teilnimmt, können Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort über das Feld Teilnahme Malerkasse steuern.
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Ein Auszubildender wird eingestellt
Auszubildende nehmen nicht an den Verfahren zur Malerkasse teil, es ist im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort im Feld Teilnahme Malerkasse eine "0" (keine Teilnahme und kein ZVK-Beitrag) einzutragen. Ansonsten gelten die Erläuterungen zum > Eintritt eines Auszubildenden.
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Fall 2: Ein Angestellter wird eingestellt
Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten Beiträge für eine Altersvorsorge (ZVK-Beitrag) und führen diese Beiträge an die Malerkasse ab. Das gilt auch für geringfügig beschäftige Angestellte. Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort im Feld Teilnahme Malerkasse ist deshalb eine 1 einzutragen. Quick-Lohn erkennt anhand des Mitarbeitertyps "AN" (Angestellter) in den Mitarbeiterdaten, dass nur der ZVK-Beitrag abzuführen ist und erzeugt mit der elektronischen Meldung zum Monatsende automatisch die Anmeldung bei der Malerkasse.
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Fall 3: Ein gewerblicher Mitarbeiter wird eingestellt
Auslernling im Jahr der Abschlussprüfung Beachten Sie: Stellen Sie einen Junggesellen/Auslernling ein, lesen Sie bitte den Artikel → Lehrling beendet die Ausbildung (Maler) und tragen Sie die Daten wie in Fall 2 / Schritt 4 beschrieben ein. Geselle Jeder gewerbliche Mitarbeiter aus einem anderen Baubetrieb muss bei Firmeneintritt die Lohnnachweiskarte vorlegen. Ist diese nicht vorhanden, fordern Sie die Unterlagen bei der Malerkasse an. Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung tragen Sie folgende Werte ein: Mitarbeiterdaten - Teil 2: Url-Tage-Anspruch/Jahr und Url-Geldanspruch in % abhängig von der Gewerbezugehörigkeit: •30 bei Url-Geldanspruch in % 11.4 •28 bei Url-Geldanspruch in % 10.6 •25 bei Url-Geldanspruch in % 9.5 Mitarbeiterdaten - Vortrag: Die Urlaubstage werden auf der Lohnnachweiskarte nicht bescheinigt. •Url-Tageanspruch VJ: Restanspruch an Urlaubstagen aus dem Vorjahr. Die Berechnung nehmen Sie wie folgt vor: Url-Geldanspruch VJ : aktueller Std.-Lohn. : 8 Std. = Url- Tageanspruch VJ •Url-Geldanspruch VJ: Restanspruch an Urlaubsgeld aus dem Vorjahr. (Lohnnachweiskarte: 1. Zeile Spalte 4a) •Summe Url-Tageanspruch: In den Vormonaten des aktuellen Jahres erworbener Urlaubstageanspruch •Summe Url-Tage gewährt: Summe der in den Vormonaten des aktuellen Jahres gewährten Urlaubstage (einschließlich der auf das Vorjahr anzurechnenden Tage) •Summe Url-Geldanspruch: Urlaubsgeldanspruch aus Bruttolohn und Ausgleichsbeträgen (Lohnnachweiskarte: Summe aller Beträge aus Spalte 4a) •Summe Url-Geld gewährt: Summe des in den Vormonaten des aktuellen Jahres gewährten Urlaubsgeldes (einschließlich des auf das Vorjahr anzurechnenden Geldes) (Lohnnachweiskarte: Summe aller Beträge aus Spalte 5a) •Bereits abgerechnete Wochen für Urlaubsausgleich wegen Überprüfen Sie auf dem ersten erstellten Verdienstbeleg die Urlaubswerte in den Spalten Anspruch Vormonat und Gewährt Vormonate. Diese müssen übereinstimmen mit den Ihnen übergebenen Unterlagen. Hat der Mitarbeiter bisher nicht im Malergewerbe gearbeitet, muss keines dieser Felder ausgefüllt werden. Beispiel für die Ermittlung der Vorträge
Vortragswerte erst in einem späteren Monat eintragen oder anpassen Stellt sich später heraus, dass im Eintrittsmonat falsche Vorträge (oder gar keine) gemacht wurden, ändern Sie die Angaben per Korrektur im Eintrittsmonat. •Führen Sie eine Korrekturabrechnung für den Eintrittsmonat durch. Ändern Sie dort entsprechend die Vorträge und erzeugen durch Lohnerfassung einen korrigierten Verdienstbeleg. Die korrekten Vortragswerte erfahren Sie erst, nachdem der Januar des Folgejahres bereits begonnen wurde Stellt sich im Folgejahr erst heraus, dass im Eintrittsmonat falsche Vorträge (oder gar keine) gemacht wurden, ist im Normalfall keine Korrekturabrechnung notwendig. Die Urlaubsansprüche aus dem Kontoauszug der Malerkasse per 31.12. des Vorjahres tragen Sie in Mitarbeiterdaten 2 in den entsprechenden Feldern ein. Die bisher dort stehenden Werte überschreiben Sie. Eine Korrekturabrechung mit Änderung des gewährten Urlaubs im Vorjahr sollten Sie möglichst vermeiden. Wenn eine solche Korrektur unumgänglich ist, tragen Sie bei dieser Korrektur auch die richtigen Werte ein. Die in der Korrektur abgerechneten Urlaubstage / Urlaubsgeld werden im aktuellen Monat gemeldet und führen nicht zu einer Änderung der Vorjahresansprüche. |
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