Änderungen zum Oktober 2023

 

Inhaltsverzeichnis

> So laden Sie das neue Update herunter

> Dachdecker: Ab Oktober Senkung der Winterbeschäftigungsumlage

> Dachdecker: Im November das 13. Monatseinkommen abrechnen

> Bauhauptgewerbe: Im Dezember die Programmeinstellung für das Saison-Kurzarbeitergeld vornehmen

> Oft gefragt - Liste mit den Soll-/ Ist-Entgelten aus Kurzarbeit

> sv.net wird abgeschaltet - das neue SV-Meldeportal wird freigeschaltet

So laden Sie das neue Update herunter

Sie installieren das Update mit dieser und allen weiteren Anpassungen bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service Update aus dem Internet laden. Sollten Sie in den vergangenen Tagen bereits ein Update installiert haben, dann wiederholen Sie bitte die Installation.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).

Dachdecker: Ab Oktober Senkung der Winterbeschäftigungsumlage

Im Oktober erfolgt eine Senkung der Winterbeschäftigungsumlage (WBU) von derzeit 2,0 % auf 1,6 %. Der Arbeitgeberanteil zur WBU sinkt auf 1,0 % der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte, der Arbeitnehmeranteil auf 0,6 % des Bruttoentgelts.

Im Programm werden diese Änderungen im Abrechnungsmonat Oktober automatisch berücksichtigt. Sie müssen dahingehend keine Werte in Quick-Lohn anpassen.

Dachdecker: Im November das 13. Monatseinkommen abrechnen

Die SOKA DACH wird Ihnen im November für alle gewerblichen Arbeitnehmer das Informationsschreiben zum dreizehnten Monatseinkommen übermitteln.

In der Lohnerfassung des Monats Novembers sind die Lohnarten “Dreiz. Monatseink.” und “Altersv. AG 13. ME” automatisch vorgegeben. Sie übertragen lediglich die Werte aus dem Informationsschreiben. Die Übermittlung dieser Werte an die SOKA DACH erfolgt mit der Monatsmeldung durch Quick-Lohn.

Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema finden Sie im Artikel unserer Hilfe: Dreizehntes Monatseinkommen (Dachdeckergewerbe)

Bauhauptgewerbe: Im Dezember die Programmeinstellung für das Saison-Kurzarbeitergeld vornehmen

Bevor Sie in Quick-Lohn Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwandswintergeld oder Zuschuss-Wintergeld abrechnen, nehmen Sie im Abrechnungsmonat Dezember bitte die folgenden Einstellungen im Programm vor:

1. Schritt:Gehen Sie über das Startfenster in LohnabrechnungStammdatenverwaltungFirmendaten und tragen dort im Feld Kug-Nummer die von der Arbeitsagentur mitgeteilte Kurzarbeitergeld-Nummer ein. Ihre Firmenbankverbindung muss hinterlegt sein.

2. Schritt:Danach gehen Sie auf Verwaltung KugArbeitsausfall anlegen. Tragen Sie als Ausfallzeitraum 01.12.2023 - 31.03.2024 ein. Der erste Monat Saison-Kug wird generell ohne Ausfallnummer abgerechnet, weil selbige noch nicht bekannt ist. Mit dem Leistungsbescheid wird dann jedoch eine Nummer zu- und mitgeteilt und ist fortan zu verwenden. Abschließend bestätigen Sie, die Ergänzende Erklärung gelesen zu haben.  

3. Schritt:Wechseln Sie in die Mitarbeiterdaten und hinterlegen Sie bei allen Mitarbeitern mit Kurzarbeit im Teil 1 das Kug-Sollentgelt (siehe F1-Hilfe).

4. Schritt:Prüfen Sie das Feld Kinderfreibeträge. Die Zuordnung zum Leistungssatz (entweder 60 % oder 67 % Erstattung) ist davon abhängig und erfolgt automatisch. Wenn ein Mitarbeiter mit Steuerklasse 5 Kinder hat, tragen Sie im Feld Kinderfreibetrag den Wert "0.1" ein. Dann berechnet Quick-Lohn auch hier den höheren Prozentsatz. Das machen Sie auch bei Mitarbeitern, bei denen die Anzahl der Kinderfreibeträge noch nicht bekannt ist, jedoch Kinder zu berücksichtigen sind.

Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema finden Sie im Artikel unserer Hilfe: Kurzarbeitergeld Programmeinstellungen

Oft gefragt – Liste mit den Soll-/ Ist-Entgelten aus Kurzarbeit

In einigen Fällen kommt es vor, dass die Arbeitsagenturen das Brutto-Soll- bzw. das Brutto-Ist-Entgelt im KUG-Antrag nicht nachvollziehen können. Sollte dies der Fall sein, reichen Sie der Arbeitsagentur die Liste Kug Soll/Ist für den entsprechenden Monat nach. Der Druck wird immer beim Monatsabschluss angeboten. Einen Nachdruck erhalten Sie wie folgt:

Gehen Sie über das StartfensterNachdruck / AuswertungMonatsabschluss-Listen. Im Anschluss tragen Sie den entsprechenden Monat ein und bestätigen Sie die Eingabe mit OK. Tragen Sie in dem darauffolgenden Menüfenster die “1” bei Liste Kug Soll/Ist ein und bestätigen Sie die Eingabe mit Esc – Weiter & Drucken. Im letzten Schritt lässt sich diese Liste auch als PDF-Dokument abspeichern.

Achtung bei Korrekturen: Die Änderungen aus einer Korrektur sind in der Liste des Monats, in dem korrigiert wurde, enthalten.

sv.net wird abgeschaltet - das neue SV-Meldeportal wird freigeschaltet

Achtung: Dies betrifft Sie nur dann, wenn Sie bisher sv.net nutzen. Wenn Sie jedoch in Quick-Lohn das Meldecenter nutzen (also die elektronischen Meldungen direkt in Quick-Lohn versenden), wie es 95 % unserer Kunden tun, ist dieser Abschnitt für Sie nicht relevant.

Das Portal sv.net wird zum Jahresende abgeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 29.02.2024 kann es noch genutzt werden.

Bereits zum 04.10.2023 steht das neue > sv-meldeportal.de zur Verfügung. Für die Nutzung ist eine Registrierung notwendig, die wiederum ein ELSTER-Unternehmenskonto voraussetzt. Für das ELSTER-Unternehmenskonto benötigen Sie wiederum ein Zertifikat. Der Registrierungsprozess ist etwas aufwendig und die Übergangszeit von 2 Monaten relativ kurz. Sie sind gut damit beraten, den Vorgang zeitnah zu starten.

Auf der Internetseite der ITSG finden Sie alle Informationen zum Registrierungsprozess und zum neuen SV-Meldeportal: > ITSG.de