Abrechnung in der Winterperiode (Gerüstbau)

 

Zur Verhinderung von Kündigungen wegen schlechter Witterung und Auftragsmangel in der Winterzeit führen alle Gerüstbaubetriebe eine Winterbauumlage in Höhe von 1% des Bruttos ihrer Mitarbeiter an die Sozialkasse ab. Diese leitet das Geld weiter an die Arbeitsagentur. Aus diesen Beiträgen werden die folgenden Leistungen in der Winterzeit finanziert.

Der Betrachtungszeitraum ist das Kalenderjahr. Witterungsbedingte Ausfallstunden können in den Monaten Januar, Februar, März, November sowie Dezember auftreten.

Überbrückungsgeld / Zuschuss-Wintergeld

Die ersten 150 witterungsbedingten Ausfallstunden in den Monaten November bis März (nicht Ausfallstunden wegen Auftragsmangel) rechnen Sie mit der Lohnart „Überbrückungsgeld", Kalendariumszeichen „B" ab. Quick-Lohn ermittelt 75 % des Grundlohns für das Überbrückungsgeld.

Für jede Überbrückungsgeldstunde zahlt das Arbeitsamt 1,03 € netto als Zuschuss-Wintergeld. Diesen Betrag ermittelt das Programm automatisch. Die zulässige Höchstgrenze von 150 Std. Überbrückungsgeld wird vom Programm überwacht.

Überbrückungsgeldstunden von Vorarbeitgebern zählen bei den 150 Stunden mit. Beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters benötigen Sie unbedingt die Angaben zum bereits erhaltenen Überbrückungsgeld. In Stammdaten / Mitarbeiterdaten / Vortrag  tragen Sie im Feld Summe Std. Überbrückg. die bei Vorarbeitgebern bereits abgerechnete Stundenzahl ein.

Zuschuss-Wintergeld wird auch gezahlt, wenn nach Ablauf der 150 Stunden Überbrückungsgeld vorgearbeitete Stunden vom Stundenkonto (Lohnart Std-Auszahlung SW) zur Verhinderung von Saison-Kug eingebracht werden.

Saison-Kug

Bei mehr als 150 Stunden Ausfall rechnen Sie folgende Ausfallstunden mit der Lohnart  „Saison-KU-Geld", Kalendariumszeichen „W" ab, falls keine Stunden vom Stundenkonto eingebracht werden.

Saison-Kug (Saison-Kurzarbeitergeld) erhalten die Arbeitnehmer zum Ausgleich saisonbedingter Arbeitsausfälle (witterungsbedingt oder wegen Auftragsmangel) nur in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März. In Betrieben des Gerüstbaus beginnt die Schlechtwetterzeit am 01. November und endet am 31. März.

Überbrückungsgeld im Soll-/Istentgelt ist nicht mit dem auf dem Verdienstbeleg gedruckten Betrag, sondern als Produkt aus Überbrückungsgeldstunden * Kug-Sollentgelt enthalten.

Dem Gerüstbau-Arbeitgeber werden die SV-Beiträge von der Arbeitsagentur nicht erstattet!

Mehraufwands-Wintergeld (MWG) in Höhe von 1,00 € netto wird in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar für gearbeitete Stunden gewährt (im Dezember für höchstens 90 Stunden, Januar und Februar für höchstens 180 Stunden). Das Mehraufwands-Wintergeld wird höchstens in Höhe der Sollzeit gezahlt - nicht für Überstunden. Die Ermittlung erfolgt vom Programm her automatisch, soweit die Stunden im Kalendarium erfasst werden.

 

Hinweise zum Führen eines Stundenkontos

hmtoggle_plus1Details

Erfassung der Stunden in der Winterzeit

hmtoggle_plus1Details

Erkrankung eines Mitarbeiters in der Saisin-Kug-Zeit

hmtoggle_plus1Details

Sonderfall: 3 verschiedene Lohnarten an einem Tag

hmtoggle_plus1Details

 

Mehrarbeitsstunden / Nebenverdienst

hmtoggle_plus1Details

Lohnausgleich

Erfassen Sie die Tage mit Lohnausgleich mit dem Kalendariumszeichen „L". Lohnausgleich muss immer mit der Sollstundenzahl des jeweiligen Tages erfasst werden. Im nachfolgenden Bild der Erfassung geben Sie bei der Lohnart „Lohnausgleich" der Lohnausgleich wird zum Stundenlohn gezahlt.

Tage mit Anspruch auf Lohnausgleich sind der 24.12., 25.12., 26.12., 31.12., und 1.1., sofern sie auf einen Arbeitstag fallen.

Die Zahlung des Lohnausgleichs durch den Arbeitgeber ersetzt die Lohnzahlung an Feiertagen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Lohnausgleich unterstützt damit den Ausgleich der schlechten Auftrags- und Arbeitslage „zwischen den Jahren" und fördert somit stabile Beschäftigungsverhältnisse. Die Sozialkasse erstattet den Arbeitgebern den ausgezahlten Lohnausgleich zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialaufwendungen.

 

Für den seltenen Fall der Zahlung von Verzugslohn wegen Kündigung lesen Sie bitte hier.