Übungsleiter

Die Übungsleiterpauschale

Wer von der so genannten Übungsleiterpauschale profitieren will, muss nicht unbedingt als Trainer oder Übungsleiter in einem Sportverein arbeiten. Die Vergünstigung kann auch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:

  Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

  künstlerische Tätigkeiten

  Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen

Die Übungsleiterpauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.

Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt. Der Beschäftigte muss nicht unbedingt einen Hauptberuf haben, er kann auch Hausfrau/-mann, Student oder sogar arbeitslos sein.

Pro Person und Jahr können 3.000,00 € steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Lediglich der diesen Freibetrag übersteigende Teil nebenberuflicher Einnahmen muss versteuert werden.

Die Übungsleiterpauschale soll dabei die entstehenden Kosten des Übungsleiters decken. Daher ist ein Abzug von Werbungskosten nicht möglich.

Als Lohnart legen Sie sich in Quick-Lohn z.B. eine Lohnart mit dem Namen "Übungsleiterpausch." komplett steuer- und beitragsfrei an (> neue Lohnart aktivieren / anlegen).

Fall1: Der Jahresverdienst als Übungsleiter bleibt unter 3.000,00 €

Wer im Jahr weniger als die 3.000,00 € verdient, muss nicht im Lohnprogramm erfasst werden.

hmtoggle_plus1Wenn die Dokumentation trotzdem erfolgen soll

Fall 2: Der Jahresverdienst als Übungsleiter wird von vornherein 3.000,00 € überschreiten

hmtoggle_plus1Für diesen Fall gibt es zwei mögliche Varianten für die Abrechnung

Fall 3: Im Laufe des Jahres verringert sich das Entgelt

hmtoggle_plus1Leider stellt sich erst im Laufe des Jahres heraus, dass der Jahresverdienst unterhalb von 3.000,00 € bleiben wird.