Einige Hinweise vorweg
•Für eine Reha-Maßnahme nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit bezahlt entweder die Krankenkasse nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf die Höhe der Nettoeinkünfte. Die Lohnerfassung erfolgt mit der Lohnart Verletztengeld.
•Die Berufsgenossenschaft benötigt für die Berechnung des Verletztengeldes eine elektronische Entgeltmeldung (EEL).
•Eine lange andauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers ändert nichts am Entstehen des Urlaubsanspruchs. Dieser Urlaubsanspruch ist lt.Beschluss vom Europäischem Gerichtshof beschränkt auf 15 Monaten. Der Urlaubsanspruch muss dann auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz).
So erfassen Sie das Verletztengeld in Quick-Lohn
Zu Beginn des Verletztengeldbezuges
•Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die Tage ab dem ersten Tag des Verletztengeldbezugs (auch die Wochenenden!) im Kalendarium mit dem Standardkalendariumszeichen "kleines" v (Taste Strg zusammen mit v). Das Programm erzeugt im letzten Bild der Erfassung eine Fehlzeit der Art "4.2" mit Beginndatum und offenem Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U" (der Wert ist 1 bei mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mit Verletztengeld, aber nur einmal im Krankheitszeitraum).
•Falls Sie ohne Kalender arbeiten (Gehaltsempfänger), tragen Sie die Lohnart und die Fehlzeit selbst ein.
•Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt > Details zur Elektronischen Entgeltbescheinigung.
•Die Frage "Werden Arbeitgeberleistungen (z. B. VL-AG-Leistung, PKW-Nutzung) während der Fehlzeit weiter gewährt?" können Sie verneinen, wenn AG-Leistungen von weniger als 50,01 € weiterhin gezahlt werden.
Hintergrund: Weitergewährte AG-Leistungen können u. U. beitragspflichtig sein. Dafür ist leider eine relativ aufwändige Behandlung nötig ist (> Details zu Paragraf 23c). Malerbetriebe beachten bitte auch die Hinweise zum > Urlaubsausgleich.
•Quick-Lohn erzeugt eine Unterbrechungsmeldung zur SV mit Grund 51, wenn ein voller Monat ohne Entgelt vorliegt, also z. B. wenn für einen kompletten Monat nur Krankengeld abrechnet wird.
Zum Ende des Verletztengeldbezugs (wenn der Mitarbeiter wieder arbeitet)
•Erfassen Sie alle Tage bis zum letzten Tag des Verletztengeldbezuges weiterhin mit dem kleinen v. Anschließend erfolgt die Erfassung wieder laut Stundenzettel.
•Quick-Lohn erzeugt bei Kalendariumserfassung die Fehlzeit der Art "4.2" mit Beginn- und Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U".
•Für die Arbeitsaufnahme nach Ende der Verletztengeldbetuges ist keine SV-Meldung erforderlich. Diese wird von Quick-Lohn deshalb auch nicht erstellt.
Beispielfälle für Erkrankungen mit Lohnfortzahlung und Krankengeld
Beispiel 1: Lohnfortzahlung mit anschließendem Verletztengeldbezugs
Ein Mitarbeiter erhält vom 01.03. bis 12.03. Lohnfortzahlung und anschließend für den Rest des Monats Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Vom Programm wird das Gehalt automatisch mit der Lohnart "Krankheitslohnabzug" in voller Höhe gekürzt. So wirken sich Lohnfortzahlung und Erstattung auf dem Verdienstbeleg aus:
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Ausbildungsvergütung 500.00 VL Gesamtbetrag -26.59 VL AG-Leistung 15.34 v Verletztengeld 0.00 103.00 0.00 Krankheitslohnfortz. 2.96 63.00 186.48 Krankheitslohnabzug -500.00 ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Steuerbrutto 201.82 Gesamtbrutto 201.82 Gesetzliche Abzüge -42.08 --------------------------------------- LfE Nettolohn 159.74 --------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -26.59 St-Tage 30 --------------------------------------- SV-Tage 12 Auszahlung EUR 133.15 Gesamtbrutto 201.82 ======================================= Steuerbrutto 201.82 SV-Brutto 201.82
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Beispiel 2: Lohnfortzahlung, Verletztengeld und regulärer Gehaltsbezug in einem Monat
Ein Mitarbeiter erhält vom 01.03. bis 12.03. Lohnfortzahlung, anschließend bis 28.03. Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft sowie für den Rest des Monats sein übliches Gehalt auf Stundenbasis (hier: 23 gearbeitete Stunden). Vom Programm wird das Gehalt automatisch mit der Lohnart "Krankheitslohnabzug" anteilig gekürzt. So wirken sich Lohnfortzahlung und Erstattung auf dem Verdienstbeleg aus:
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Ausbildungsvergütung 500.00 VL Gesamtbetrag -26.59 VL AG-Leistung 15.34 v Verletztengeld 0.00 80.00 0.00 Krankheitslohnfortz. 2.96 63.00 186.48 Krankheitslohnabzug -426.14 ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Steuerbrutto 275.68 Gesamtbrutto 275.68 Gesetzliche Abzüge -57.00 --------------------------------------- LfE Nettolohn 218.68 --------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -26.59 St-Tage 30 --------------------------------------- SV-Tage 15 Auszahlung EUR 192.09 Gesamtbrutto 275.68 ======================================= Steuerbrutto 275.68 SV-Brutto 275.68
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Sonderfall: Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung bei vollem Kalendermonat mit Verletztengeld
In der Lohnerfassung gehen Sie nun wie folgt vor: 1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das Hauptmenü → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und rufen den entsprechenden Mitarbeiter auf. 2. Schritt:Bei den Lohnarten Altersv. -Lohnverz. und Altersvorsorge setzen Sie den Betrag jeweils auf Null. 3. Schritt:Die Versicherung bucht die Beiträge weiterhin vom Firmenkonto ab, bzw. der Arbeitgeber überweist diese. 4. Schritt:Mit dem Monat, in dem der Arbeitnehmer sein erstes volles Arbeitsentgelt erhält, rechnen Sie die aufgelaufenen Monatsbeiträge plus den Betrag des aktuellen Monats in Summe ab. Wenn also zwei Monate mit jeweils einer Entgeltumwandelung von 50,00 € nachberechnet werden müssen, dann tragen Sie bei der Lohnart Altersv. -Lohnverz den Wert -150,00 € ein. In der Lohnart Altersvorsorge tragen Sie (-150.00 € plus event. Arbeitgeberzuschuss für 3 Monate) ein. 5. Schritt:Im nächsten Monat ändern Sie die Werte auf den monatlichen Versicherungsbeitrag ab. Achtung: Die Versicherung erhält weiterhin den "normalen" Beitrag. Wenn Sie selber überweisen, beachten Sie dies unbedingt.
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