Versorgungsbezüge / Betriebsrente

 

Versorgungsbezüge sind Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der häufigste Fall sind Betriebsrenten nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenbezüge) wird ein Versorgungsfreibetrag bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Die Lohnsteuer wird gemäß der Besteuerungsmerkmale laut ELStAM ermittelt. Liegt die steuerliche Id-Nummer nicht vor, muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

achtungIn Quick-Lohn werden Versorgungsbezüge ohne Abzug von Beiträgen abgerechnet, lediglich die Lohnsteuer wird ermittelt. Abzuführende SV-Beiträge werden mit der Lohnart "Abzug KV/PV Versorg." in Abzug gebracht.

Bei Verwendung der > festen Lohnart "Versorgungsbezüge" wird der Freibetrag vom Programm berücksichtigt.

Bei Bedarf aktivieren Sie die Lohnarten "Versorgungsbezüge" und "Abzug KV/PV Versorg." im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltung Lohnarten. > neue Lohnart aktivieren / anlegen

Zusätzlich ergänzen Sie die Angaben zu den Versorgungsbezügen unter LohnabrechnungStammdatenverwaltung Mitarbeiterdaten Teil 2.

Versorgungsbezüge können beitragsfrei oder beitragspflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der entsprechenden Krankenkasse.

Soll die Versorgungszusage als Einmalzahlung abgerechnet werden, verwenden Sie bitte die Lohnart "Abfindg(5/5) sv-frei". Zudem benötigen Sie für die Mitarbeiterdaten eine Besonderheit, damit der Versorgungsbezug auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 9 bescheinigt wird. Rufen Sie hierfür den Kundensupport an.

Wann müssen Sie Beiträge berechnen?

Die Zahlstellen berechnen die Beiträge aus Versorgungsbezügen für versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Für freiwillig oder privat Krankenversicherte sind keine Beiträge zu berechnen.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Faktoren sind:

der Bruttobetrag des Versorgungsbezuges,

der Beitragssatz der Kranken- und Pflegekasse sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz,

die Beitragsobergrenze (sog. VB-max, teilt die Krankenkasse mit),

die Beitragsuntergrenze (beträgt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, d. h. in 2025 sind Versorgungsbezüge bis zu 187,25 € monatlich beitragsfrei).

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Als Zahlstelle müssen Sie der Krankenkasse die einbehaltenen Beiträge mit einem Beitragsnachweis mitteilen, analog dem maschinellen Beitragsnachweisverfahren. Die zu zahlenden Beiträge werden mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge fällig.

achtungMit Quick-Lohn ist die Zahlstellenabrechnung nicht möglich.

 

hmtoggle_plus1Zahlstellenverfahren bis 30.06.2019
hmtoggle_plus1Zahlstellenverfahren ab 01.07.2019

Variante 1: Es werden nur Versorgungsbezüge abgerechnet, keine anderen beitragspflichtigen Lohnarten (Standardfall)

Im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltung Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Personengruppe: 000

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Tätigkeitsschlüssel: 000000000

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Beitragsgruppenschl.: 0000

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Krankenkassen-Nr.: Proforma Krankenkasse

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2025)

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg-Bezug monatl: Betrag des Versorgungsbezugs im Januar bzw. im ersten vollen Monat

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg Vorauss. SdZ: Betrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen im Kalenderjahr (wenn keine SdZ, muss 0,00 eingetragen werden)

 

Variante 2: Es werden auch andere beitragspflichtige Lohnarten abgerechnet

Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter trotz seiner Versorgungsbezüge beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt bleibt oder eine PKW-Nutzung weiter gewährt wird. Die SV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gehalt, PKW-Nutzung ...) werden an die entsprechende Krankenkasse abgeführt. Beiträge aus den Versorgungsbezügen werden nicht ermittelt und sind auch nicht auf dem Beitragsnachweis enthalten. Der Beschäftigte führt die Beiträge selbst an die Krankenkasse ab.

Im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltung Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Felder Steuerklasse, Beitragsgruppenschl. und Personengruppe: Bitte beachten Sie die Hinweise zum > Altersrentner.

Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Krankenkassen-Nr.: Die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters bleibt zugeordnet

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2025)

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg-Bezug monatl: Betrag des Versorgungsbezugs im Januar bzw. im ersten vollen Monat

Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg Vorauss. SdZ: Betrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen aus Versorgungsbezügen im Kalenderjahr. Hierzu zählt z. B. nicht ein Weihnachtsgeld aus der Weiterbeschäftigung.

 

Für diesen eher seltenen Fall wird ein besonderer Schalter benötigt, bitte rufen Sie uns an.

Variante 3: Versorgungsbezug und Minijob beim selben Arbeitgeber

Versorgungsbezug:

1. Schritt:Für den Versorgungsbezug legen Sie den Mitarbeiter, wie in der Variante 1 beschrieben an.

Minijob:

2. Schritt:Legen Sie den Mitarbeiter über eine weitere Personalnummer an. Gehen Sie in der ersten Personalnummer zu den Mitarbeiterdaten Teil 1 und wählen Sie den Button F8-neue PNr.

3. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten der zweiten Personalnummer im Teil 1 wie folgt an:
 
Steuerklasse: EP
Kirche: --
Personengruppe: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6100 oder 6500
Krankenkassen-Nr.: 19 (Knappschaft Minijobs)
Umlagekassen-Nr.: 19 (Knappschaft Minijobs)

4. Schritt:Damit das Programm dieselbe Steueridentifikationsnummer in der zweiten Personalnummer akzeptiert, ist eine besondere Einstellung im Teil 2 der Mitarbeiterdaten erforderlich. Bitte kontaktieren Sie den Support, um diese spezielle Einstellung zu erfragen.