Versorgungsbezüge / Betriebsrente

 

Versorgungsbezüge sind Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der häufigste Fall sind Betriebsrenten nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenbezüge) wird ein Versorgungsfreibetrag bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Die Lohnsteuer wird gemäß den Besteuerungsmerkmalen Laut ELStAM ermittelt. Liegt die steuerliche Id-Nummer nicht vor, muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

achtung     In Quick-Lohn werden Versorgungsbezüge ohne Abzug von Beiträgen abgerechnet, abzuführende SV-Beiträge werden mit der Lohnart Abzug KV/PV Versorg. in Abzug gebracht lediglich die Lohnsteuer wird ermittelt.

Bei Verwendung der > festen Lohnart Versorgungsbezüge wird der Freibetrag vom Programm berücksichtigt.

Bei Bedarf aktivieren Sie sich die Lohnart Versorgungsbezüge und Abzug KV/PV Versorg. im Menü Stammdatenverwaltung → Lohnarten. >neue Lohnart aktivieren / anlegen

Zusätzlich sind zudem weitere Angaben in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 2 notwendig.

Versorgungsbezüge können beitragsfrei oder beitragspflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der entsprechenden Krankenkasse.

Soll die Versorgungszusage als Einmalzahlung erfolgen, verwenden Sie bitte die Lohnart Abfindg (5/5) sv-frei. Zudem benötigen Sie für die Mitarbeiterdaten eine Besonderheit, damit der Versorgungsbezug auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 9 bescheinigt wird. Rufen Sie hierfür den Kundensupport an.

Wann müssen Sie Beiträge berechnen?

Die Zahlstellen berechnen die Beiträge aus Versorgungsbezügen für versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Für freiwillig oder privat Versicherte sind keine Beiträge zu berechnen.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Faktoren sind:

der Bruttobetrag des Versorgungsbezuges,

der Beitragssatz der Kranken- und Pflegekasse sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz,

die Beitragsobergrenze (sog. VB-max, teilt die Krankenkasse mit),

die Beitragsuntergrenze wird berechnet aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 2024 sind Bezüge bis zu 176,75 € monatlich beitragsfrei).

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Als Zahlstelle müssen Sie der Krankenkasse die einbehaltenen Beiträge mit einem Beitragsnachweis mitteilen, analog dem maschinellen Beitragsnachweisverfahren. Die zu zahlenden Beiträge werden mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge fällig.

achtungMit Quick-Lohn ist die Zahlstellenabrechnung nicht möglich.

 

hmtoggle_plus1Zahlstellenverfahren bis 30.06.2019
hmtoggle_plus1Zahlstellenverfahren ab 01.07.2019

Variante 1: Es werden nur Versorgungsbezüge abgerechnet, keine anderen beitragspflichtigen Lohnarten (Standardfall).

In Stammdaten / Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:

Als Krankenkasse muss eine "proforma"-Krankenkasse" z. B. mit dem Kürzel PRO angelegt werden, die den Betriebsrentnern zugeordnet wird.  Als Betriebsnummer der Krankenkasse ( im Feld p ) hinterlegen Sie 00000000, alle anderen Felder bleiben leer.

Mitarbeiterdaten 1 / Beitragsgruppenschl.: 0000

Mitarbeiterdaten 1 / Personengruppe: 000

Mitarbeiterdaten 1 / Tätigkeitsschlüssel: 000000000

Mitarbeiterdaten 1 / GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)

Mitarbeiterdaten 2 / Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2024)

Mitarbeiterdaten 2 / Versorg-Bezug monatl: Versorgungsbezug im Januar bzw. im ersten vollen Monat

Mitarbeiterdaten 2 / Versorg Vorauss. SdZ: Voraussichtliche Sonderzahlungen im Kalenderjahr (wenn keine SdZ, muss 0.00 eingetragen werden)

 

Variante 2: Es werden auch andere beitragspflichtige Lohnarten abgerechnet

Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter trotz seiner Versorgungsbezüge beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt bleibt oder eine PKW-Nutzung weiter gewährt wird. Die SV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gehalt, PKW-Nutzung ...) werden an die entsprechende Krankenkasse abgeführt. Beiträge aus den Versorgungsbezügen werden nicht ermittelt und sind auch nicht auf dem Beitragsnachweis enthalten. Der Beschäftigten führt die Beiträge selbst an die Krankenkasse ab.

In Stammdaten / Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:

Die zuständige Krankenkasse bleibt in den Mitarbeiterdaten 1 zugeordnet.

Für Steuerklasse, Beitragsgruppenschl. und Personengruppe beachten Sie bitte die Hinweise zum > Altersrentner.

Mitarbeiterdaten 2 / Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2024)

Mitarbeiterdaten 2 / Versorg-Bezug monatl: Versorgungsbezug im Januar bzw. im ersten vollen Monat

Mitarbeiterdaten 2 / Versorg Vorauss. SdZ: Voraussichtliche Sonderzahlungen aus Versorgungsbezügen im Kalenderjahr. Hierzu zählt nicht z. B. ein Weihnachtsgeld aus der Weiterbeschäftigung.

 

Für diesen eher seltenen Fall wird ein besonderer Schalter benötigt, bitte rufen Sie uns an.