Versorgungsbezüge sind Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der häufigste Fall sind Betriebsrenten nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenbezüge) wird ein Versorgungsfreibetrag bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.
Die Lohnsteuer wird gemäß der Besteuerungsmerkmale laut ELStAM ermittelt. Liegt die steuerliche Id-Nummer nicht vor, muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
![]() | In Quick-Lohn werden Versorgungsbezüge ohne Abzug von Beiträgen abgerechnet, lediglich die Lohnsteuer wird ermittelt. Abzuführende SV-Beiträge werden mit der Lohnart "Abzug KV/PV Versorg." in Abzug gebracht. |
Bei Verwendung der > festen Lohnart "Versorgungsbezüge" wird der Freibetrag vom Programm berücksichtigt.
Bei Bedarf aktivieren Sie die Lohnarten "Versorgungsbezüge" und "Abzug KV/PV Versorg." im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten. > neue Lohnart aktivieren / anlegen
Zusätzlich ergänzen Sie die Angaben zu den Versorgungsbezügen unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2.
Versorgungsbezüge können beitragsfrei oder beitragspflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der entsprechenden Krankenkasse.
Soll die Versorgungszusage als Einmalzahlung abgerechnet werden, verwenden Sie bitte die Lohnart "Abfindg(5/5) sv-frei". Zudem benötigen Sie für die Mitarbeiterdaten eine Besonderheit, damit der Versorgungsbezug auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 9 bescheinigt wird. Rufen Sie hierfür den Kundensupport an.
Wann müssen Sie Beiträge berechnen?
Die Zahlstellen berechnen die Beiträge aus Versorgungsbezügen für versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Für freiwillig oder privat Krankenversicherte sind keine Beiträge zu berechnen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Faktoren sind:
•der Bruttobetrag des Versorgungsbezuges,
•der Beitragssatz der Kranken- und Pflegekasse sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz,
•die Beitragsobergrenze (sog. VB-max, teilt die Krankenkasse mit),
•die Beitragsuntergrenze (beträgt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, d. h. in 2025 sind Versorgungsbezüge bis zu 187,25 € monatlich beitragsfrei).
Wie werden die Beiträge gezahlt?
Als Zahlstelle müssen Sie der Krankenkasse die einbehaltenen Beiträge mit einem Beitragsnachweis mitteilen, analog dem maschinellen Beitragsnachweisverfahren. Die zu zahlenden Beiträge werden mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge fällig.
![]() | Mit Quick-Lohn ist die Zahlstellenabrechnung nicht möglich. |
Bisher gab es 2 Möglichkeiten zum Abführen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: •die Zahlstelle (= ehemaliger Arbeitgeber) behält die Beiträge ein und führt Sie an die Krankenkasse ab •der Versorgungsempfänger zahlt die Beiträge direkt an die Krankenkasse
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Seit dem 01.07.2019 sind alle Arbeitgeber verpflichtet die Beiträge im Rahmen des Zahlstellenverfahrens zu ermitteln, zu berechnen und abzuführen. Um die Meldung zu erstellen, nutzen Sie das von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte SV-Meldeportal. Sollten Sie noch nicht beim SV-Meldeportal registriert sein, führen Sie zuerst die Registrierung der Firma und des Benutzers durch. 1. Schritt:Registrieren Sie Ihren Betrieb als Zahlstelle über das SV-Meldeportal unter → Formulare → Sonstige Formulare → Zahlstellen mit dem Formular → Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer. 2. Schritt:Melden Sie über → Formulare → Zahlstellen-Meldung Beginn, Veränderung, Ende oder auch Bestandsmeldungen an die Krankenkasse. Läuft der Versorgungsbezug bereits und ändert sich die Meldestelle, ist eine Pseudomeldung zu erstellen. 3. Schritt:Sie erhalten von der Krankenkasse dann entsprechende Rückmeldungen: 4. Schritt:Errechnen Sie manuell den Beitrag und ziehen Sie diesen in Quick-Lohn mit der Lohnart "Abzug KV/PV Versorg." ab. Ggf. aktivieren Sie diese Lohnart im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten. > neue Lohnart aktivieren/anlegen. 5. Schritt:Erstellen Sie über das SV-Meldeportal nun immer, wenn Sie einen Versorgungsbezug auszahlen, für den jeweiligen Monat einen Beitragsnachweis für die entsprechende Krankenkasse. Als Betriebsnummer geben Sie ihre Zahlstellennummer an. Zahlen Sie monatlich und ändert sich der Beitrag nicht, können Sie einen Dauerbeitragsnachweis erstellen. 6. Schritt:Der Beitrag wird nun von Ihnen an die Krankenkasse gezahlt.
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Variante 1: Es werden nur Versorgungsbezüge abgerechnet, keine anderen beitragspflichtigen Lohnarten (Standardfall)
Im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Personengruppe: 000
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Tätigkeitsschlüssel: 000000000
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Beitragsgruppenschl.: 0000
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Krankenkassen-Nr.: Proforma Krankenkasse
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2025)
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg-Bezug monatl: Betrag des Versorgungsbezugs im Januar bzw. im ersten vollen Monat
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg Vorauss. SdZ: Betrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen im Kalenderjahr (wenn keine SdZ, muss 0,00 eingetragen werden)
Variante 2: Es werden auch andere beitragspflichtige Lohnarten abgerechnet
Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter trotz seiner Versorgungsbezüge beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt bleibt oder eine PKW-Nutzung weiter gewährt wird. Die SV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gehalt, PKW-Nutzung ...) werden an die entsprechende Krankenkasse abgeführt. Beiträge aus den Versorgungsbezügen werden nicht ermittelt und sind auch nicht auf dem Beitragsnachweis enthalten. Der Beschäftigte führt die Beiträge selbst an die Krankenkasse ab.
Im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Felder Steuerklasse, Beitragsgruppenschl. und Personengruppe: Bitte beachten Sie die Hinweise zum > Altersrentner.
•Mitarbeiterdaten Teil 1 → Feld Krankenkassen-Nr.: Die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters bleibt zugeordnet
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2025)
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg-Bezug monatl: Betrag des Versorgungsbezugs im Januar bzw. im ersten vollen Monat
•Mitarbeiterdaten Teil 2 → Feld Versorg Vorauss. SdZ: Betrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen aus Versorgungsbezügen im Kalenderjahr. Hierzu zählt z. B. nicht ein Weihnachtsgeld aus der Weiterbeschäftigung.
Für diesen eher seltenen Fall wird ein besonderer Schalter benötigt, bitte rufen Sie uns an.
Variante 3: Versorgungsbezug und Minijob beim selben Arbeitgeber
Versorgungsbezug:
1. Schritt:Für den Versorgungsbezug legen Sie den Mitarbeiter, wie in der Variante 1 beschrieben an.
Minijob:
2. Schritt:Legen Sie den Mitarbeiter über eine weitere Personalnummer an. Gehen Sie in der ersten Personalnummer zu den Mitarbeiterdaten Teil 1 und wählen Sie den Button F8-neue PNr.
3. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten der zweiten Personalnummer im Teil 1 wie folgt an:
Steuerklasse: EP
Kirche: --
Personengruppe: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6100 oder 6500
Krankenkassen-Nr.: 19 (Knappschaft Minijobs)
Umlagekassen-Nr.: 19 (Knappschaft Minijobs)
4. Schritt:Damit das Programm dieselbe Steueridentifikationsnummer in der zweiten Personalnummer akzeptiert, ist eine besondere Einstellung im Teil 2 der Mitarbeiterdaten erforderlich. Bitte kontaktieren Sie den Support, um diese spezielle Einstellung zu erfragen.