Versorgungsbezüge sind Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der häufigste Fall sind Betriebsrenten nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenbezüge) wird ein Versorgungsfreibetrag bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.
Die Lohnsteuer wird gemäß den Besteuerungsmerkmalen Laut ELStAM ermittelt. Liegt die steuerliche Id-Nummer nicht vor, muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
In Quick-Lohn werden Versorgungsbezüge ohne Abzug von Beiträgen abgerechnet, abzuführende SV-Beiträge werden mit der Lohnart Abzug KV/PV Versorg. in Abzug gebracht lediglich die Lohnsteuer wird ermittelt.
Bei Verwendung der > festen Lohnart Versorgungsbezüge wird der Freibetrag vom Programm berücksichtigt.
Bei Bedarf aktivieren Sie sich die Lohnart Versorgungsbezüge und Abzug KV/PV Versorg. im Menü Stammdatenverwaltung → Lohnarten. >neue Lohnart aktivieren / anlegen
Zusätzlich sind zudem weitere Angaben in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 2 notwendig.
Versorgungsbezüge können beitragsfrei oder beitragspflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der entsprechenden Krankenkasse.
Soll die Versorgungszusage als Einmalzahlung erfolgen, verwenden Sie bitte die Lohnart Abfindg (5/5) sv-frei. Zudem benötigen Sie für die Mitarbeiterdaten eine Besonderheit, damit der Versorgungsbezug auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 9 bescheinigt wird. Rufen Sie hierfür den Kundensupport an.
Wann müssen Sie Beiträge berechnen?
Die Zahlstellen berechnen die Beiträge aus Versorgungsbezügen für versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Für freiwillig oder privat Versicherte sind keine Beiträge zu berechnen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Faktoren sind:
•der Bruttobetrag des Versorgungsbezuges,
•der Beitragssatz der Kranken- und Pflegekasse sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz,
•die Beitragsobergrenze (sog. VB-max, teilt die Krankenkasse mit),
•die Beitragsuntergrenze wird berechnet aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 2024 sind Bezüge bis zu 176,75 € monatlich beitragsfrei).
Wie werden die Beiträge gezahlt?
Als Zahlstelle müssen Sie der Krankenkasse die einbehaltenen Beiträge mit einem Beitragsnachweis mitteilen, analog dem maschinellen Beitragsnachweisverfahren. Die zu zahlenden Beiträge werden mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge fällig.
Mit Quick-Lohn ist die Zahlstellenabrechnung nicht möglich. |
Bisher gab es 2 Möglichkeiten zum Abführen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: •die Zahlstelle (= ehemaliger Arbeitgeber) behält die Beiträge ein und führt Sie an die Krankenkasse ab •der Versorgungsempfänger zahlt die Beiträge direkt an die Krankenkasse
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Seit dem 01.07.2019 sind alle Arbeitgeber verpflichtet die Beiträge im Rahmen des Zahlstellenverfahrens zu ermitteln, zu berechnen und abzuführen. Um die Meldung zu erstellen, nutzen Sie das von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte SV-Meldeportal. Sollten Sie noch nicht beim SV-Meldeportal registriert sein, führen Sie zuerst die Registrierung der Firma und des Benutzers durch. 1. Schritt:Registrieren Sie über sv.-net unter → Formulare → Sonstige Formulare → Zahlstellen mit dem Formular → Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer ihren Betrieb als Zahlstelle 2. Schritt:Melden Sie über → Formulare → Zahlstellen-Meldung Beginn, Veränderung, Ende oder auch Bestandsmeldungen an die Krankenkasse. Läuft der Versorgungsbezug bereits und ändert sich die Meldestelle ist eine Pseudomeldung zu erstellen 3. Schritt:Sie erhalten von der Krankenkasse dann entsprechende Rückmeldungen: 4. Schritt:Errechnen Sie manuell den Beitrag und ziehen Sie diesen mit der in Quick-Lohn Lohnart Abzug SV-Beiträge für Betriebsrente ab. Diese aktivieren Sie in der Stammdatenverwaltung → Lohnarten > neue Lohnart aktivieren/anlegen. 5. Schritt:Erstellen Sie über das SV-Meldeportal nun immer wenn Sie einen Versorgungsbezug auszahlen für den jeweiligen Monat einen Beitragsnachweis für die entsprechende Krankenkasse. Als Betriebsnummer geben Sie ihre Zahlstellennummer an. Zahlen Sie monatlich und ändert sich der Beitrag nicht, können Sie einen Dauerbeitragsnachweis erstellen. 6. Schritt:Der Beitrag wird nun von Ihnen an die Krankenkasse gezahlt.
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Variante 1: Es werden nur Versorgungsbezüge abgerechnet, keine anderen beitragspflichtigen Lohnarten (Standardfall).
In Stammdaten / Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:
•Als Krankenkasse muss eine "proforma"-Krankenkasse" z. B. mit dem Kürzel PRO angelegt werden, die den Betriebsrentnern zugeordnet wird. Als Betriebsnummer der Krankenkasse ( im Feld p ) hinterlegen Sie 00000000, alle anderen Felder bleiben leer.
•Mitarbeiterdaten 1 / Beitragsgruppenschl.: 0000
•Mitarbeiterdaten 1 / Personengruppe: 000
•Mitarbeiterdaten 1 / Tätigkeitsschlüssel: 000000000
•Mitarbeiterdaten 1 / GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2024)
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorg-Bezug monatl: Versorgungsbezug im Januar bzw. im ersten vollen Monat
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorg Vorauss. SdZ: Voraussichtliche Sonderzahlungen im Kalenderjahr (wenn keine SdZ, muss 0.00 eingetragen werden)
Variante 2: Es werden auch andere beitragspflichtige Lohnarten abgerechnet
Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter trotz seiner Versorgungsbezüge beim gleichen Arbeitgeber weiter beschäftigt bleibt oder eine PKW-Nutzung weiter gewährt wird. Die SV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gehalt, PKW-Nutzung ...) werden an die entsprechende Krankenkasse abgeführt. Beiträge aus den Versorgungsbezügen werden nicht ermittelt und sind auch nicht auf dem Beitragsnachweis enthalten. Der Beschäftigten führt die Beiträge selbst an die Krankenkasse ab.
In Stammdaten / Mitarbeiterdaten tragen Sie folgende Werte ein:
•Die zuständige Krankenkasse bleibt in den Mitarbeiterdaten 1 zugeordnet.
•Für Steuerklasse, Beitragsgruppenschl. und Personengruppe beachten Sie bitte die Hinweise zum > Altersrentner.
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorgungsbeginn: Erster Monat der Zahlung von Versorgungsbezügen (z. B. 01.01.2024)
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorg-Bezug monatl: Versorgungsbezug im Januar bzw. im ersten vollen Monat
•Mitarbeiterdaten 2 / Versorg Vorauss. SdZ: Voraussichtliche Sonderzahlungen aus Versorgungsbezügen im Kalenderjahr. Hierzu zählt nicht z. B. ein Weihnachtsgeld aus der Weiterbeschäftigung.
Für diesen eher seltenen Fall wird ein besonderer Schalter benötigt, bitte rufen Sie uns an.