Reha und Kur

Einige Hinweise vorweg

Kuren sind ambulante oder stationäre medizinische Vorsorgeleistungen und dienen der Vorbeugung von Erkrankungen.

Eine Rehabilitationsmaßnahme soll Gesundheit wieder herstellen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder das Leben damit zu erleichtern. Wenn so der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, kommt die Rentenversicherung für die Kosten einer Reha auf.

Für Maßnahmen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig werden, ist die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Ansprechpartner.

Entgeltfortzahlung während einer Reha oder Kur

Reha-Maßnahmen können aus verschiedenen Gründen für einen Arbeitnehmer notwendig werden. Ziel ist es die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen. In der Regel erfordert eine Reha eine mindestens dreiwöchige Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Arbeitsstelle. Grundsätzlich gilt für den Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungspflicht

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Leistungen während einer medizinischen Reha-Maßnahme durch Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger

Wie Sie Fehlzeiten in Quick-Lohn erfassen, erfahren Sie unter →Fehlzeitenverwaltung

Krankengeld (Fehlzeit 4.1) : Die Krankenkasse zahlt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen Krankengeld, also 70 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts. Abzuziehen sind die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. > Krankengeld

Verletztengeld (Fehlzeit 4.2): Für eine Reha-Maßnahme nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit bezahlt entweder die Krankenkasse nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf die Höhe der Nettoeinkünfte. Die Lohnerfassung erfolgt mit der Lohnart Verletztengeld. > Verletztengeld

Übergangsgeld (Fehlzeit 4.3): Die Rentenversicherung springt mit dem Übergangsgeld und somit mit 68 Prozent des letzten Nettoentgelts ein, wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Krankengeld bereits ausgeschlossen ist. Die Lohnerfassung erfolgt ebenfalls über das Krankengeld nur mit der Fehlzeit Übergangsgeld.

Berufliche Reha-Maßnahme: Übergangsgeld vom Träger der Rehabilitationsmaßnahme

Eine berufliche Reha dient dazu, den Erkrankten wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Der Rehabilitationsträger bezahlt währenddessen Übergangsgeld, wiederum 68 Prozent des bisherigen Nettolohns vor der Arbeitsunfähigkeit. Eine Erhöhung auf 75 Prozent erfahren Erkrankte, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Je nach Fallkonstellation kann der Rehabilitationsträger zusätzliche Kosten übernehmen, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, für eine Kinderbetreuung oder für Arbeitshilfen.

Kinderheilverfahren: Ist der jeweilige Elternteil nur Begleitperson, handelt es sich um eine reine „Kinderkur“– Kinderheilverfahren über die deutsche Rentenversicherung. Demzufolge rechnen Sie in einem solchem Fall die Fehlzeit 2.1 „unbezahlter Urlaub“ ab. Der entstandene Verdienstausfall wird von der Rentenversicherung in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung erstattet.

Die elektronische Entgeltmeldung

Werden Sie aufgefordert eine Entgeltmeldung für eine Reha-Leistung zu übermitteln. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Artikel > Entgeltbescheinigungen (EEL)