Einige Hinweise vorweg
•Informationen zum dualen Studium lesen Sie bitte > hier.
•Vom Grundsatz, dass Beschäftigungen gegen Entgelt der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden Studenten unter gewissen Voraussetzungen ausgenommen.
•Die Regeln für Studenten sind auch auf Schüler einer Berufsfachschule anwendbar.
•Eine Befreiung von der Steuerpflicht gibt es nicht. Das Entgelt muss entweder individuell (nach ELStAM) oder pauschal versteuert werden.
•Bei der Feststellung der Grenze von 20 Arbeitsstunden je Woche gibt es etliche Ausnahmen. Im Einzelfall ist eine Abstimmung mit der Krankenkasse zu empfehlen. Im Allgemeinen darf ein Student in der Woche,während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, damit er noch als Student gilt. Arbeitet er am Wochenende oder in den Semesterferien, kann die Zeit überschritten werden. Hierzu sollten detaillierte Aufzeichnungen geführt werden.
•Die Immatrikulationsbescheinigung und ggf. der Praktikumsvertrag sowie die Bescheinigung der vorlesungsfreien Zeiten sollten zu den Lohnunterlagen genommen werden. Ansonsten kann bei einer Prüfung ggf die SV-Freiheit rückwirkend geändert werden.
•Für die Umlagepflicht U1/U2 gelten die allgemeinen Regeln wie bei "normalen" Beschäftigten.
Vorgeschriebenes Praktikum
Für einige Studiengänge sind Praktika vorgeschrieben. Diese können Vor-, Zwischen- oder Nachgelagert sein. Bei Pflichtpraktika benötigen Sie einen Nachweis, z. B. durch die Studienordnung oder eine Bescheinigung der Fachschule, Fachhochschule oder Uni. Der Student wird als Praktikant angelegt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für ein vorgeschriebenes Praktikum.
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum
Bei einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum, wird der Beschäftigte versicherungstechnisch wie ein Auszubildender behandelt. Eine Abrechnung als Minijobber ist nicht möglich. Die Anlage der Mitarbeiterdaten richtet sich nach der Höhe des Entgelts.
Entgelt
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Personengruppe
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Beitragsgruppenschlüssel
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Mitarbeiter-
typ
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Umlage U1/U2
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Bemerkungen
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unter 325,00 €
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121
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1111
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AZ
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1
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über 325,00 €
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105
|
1111
|
AZ
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1
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Midijobs sind für Praktikanten nicht möglich!
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ohne
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105
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0110
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AZ
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0
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Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie im Feld Besonderheiten das UL- IN- ein.
Ausführlich hier > Umschüler Praktikanten ohne Entgelt
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Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Bei einem vorgeschriebene Zwischenpraktikum besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Umlagebeiträge sind trotzdem zu entrichten.
Entgelt
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Personengruppe
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Beitragsgruppenschlüssel
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Mitarbeiter-
typ
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Umlage U1/U2
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Bemerkungen
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ja
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190
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0000
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AZ
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1
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nein
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Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind keine Meldungen zu erstatten. Für diesen Mitarbeiter erfolgt keine Lohnabrechnung.
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Nicht vorgeschriebenes Praktikum
Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ist ein freiwilliges Praktikum, das nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Erhält der Student oder die Studentin dafür ein Entgelt, dann sind für diesen Mitarbeiter die allgemeinen Regelungen für die Sozialversicherung zu beachten.
Nicht vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum
Die Anlage der Mitarbeiterdaten richtet sich nach der Höhe des Entgelts.
Entgelt
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Personengruppe
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Beitragsgruppenschlüssel
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Mitarbeiter-Typ
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Umlage U1/U2
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Bemerkungen
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ohne Entgelt oder Taschengeld
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Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind keine Meldungen zu erstatten. Dieser Mitarbeiter wird nicht angelegt und es erfolgt keine Lohnabrechnung. Praktikanten die ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten während der Ausbildung und dem Studium absolvieren sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das gilt nur, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat.
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bis 538,00 €
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109
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6500
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AZ
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1
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Ausführlich hier: > Geringfügige Beschäftigung
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über 538,00 €
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105
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1111
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AZ
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1
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kurzfristig unbegrenztes Entgelt
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110
|
0000
|
AZ
|
1
2
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Ausführlich hier: > Kurzfristige Beschäftigung
Wenn weniger als 4 Wochen gearbeitet wird. In diesem Fall tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten UL- ein.
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Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Im Normalfall wird diese Beschäftigung kurzfristig (in 2018 noch bis 70 Arbeitstage) ausgeübt. Wird die Beschäftigung von vornherein auf unbefristete Zeit vereinbart, besteht Versicherungspflicht. Bei der Anlage der Mitarbeiterdaten sind die folgenden Konstellationen denkbar.
Entgelt
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Personengruppe
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Beitragsgruppenschlüssel
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Mitarbeiter-
Typ
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Umlage U1/U2
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Bemerkungen
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kurzfristig unbegrenztes Entgelt
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110
|
0000
|
AZ
|
1
2
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In der Regel ist dies der Normalfall.
Ausführlich hier: > Kurzfristige Beschäftigung
Wenn weniger als 4 Wochen gearbeitet wird. In diesem Fall tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten UL- ein
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ohne Entgelt oder Taschengeld
|
Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind keine Meldungen zu erstatten. Dieser Mitarbeiter wird nicht angelegt und es erfolgt keine Lohnabrechnung. Praktikanten die ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten während der Ausbildung und dem Studium absolvieren sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das gilt nur, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat.
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bis 538,00 €
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109
|
6000
|
AZ
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1
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Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie im Feld Besonderheiten das PRA ein.
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über 538,00 €/ Monat
bis 20 Std./Woche
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105
|
0100
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AZ
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1
|
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über538,00 €/Monat
mehr als 20 Std./ Woche
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105
|
1111
|
AZ
|
1
|
|
|
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Studenten, die neben dem Studium noch arbeiten (Werkstudent)
Studenten, die neben dem Studium oder in den Semesterferien eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind keine Praktikanten. Sie gehen arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Arbeitet der Student nicht mehr als 20 Stunden in der Woche, handelt es sich hierbei um den sogenannten Werkstudenten. Die Mitarbeiterdaten legen Sie je nach Entgelt oder Arbeitszeit wie folgt an.
Fall 1: Beschäftigung während der Vorlesungszeit
Entgelt
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Personengruppe
|
Beitragsgruppenschlüssel
|
Mitarbeiter-
Typ
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Umlage U1/U2
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Bemerkungen
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bis 538,00 €
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109
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6500 keine RV Aufstock.
6100 mit RV Aufstock.
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freie Auswahl
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1
|
Student ist gesetzlich krankenversichert.
Wurde die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt, erfolgt keine Beitragsaufstockung durch den Studenten.
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bis 538,00 €
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109
|
0500 keine RV Aufstock.
0100 mit RV Aufstock.
|
freie Auswahl
|
1
|
Student ist privat krankenversichert.
Wurde die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt, erfolgt keine Beitragsaufstockung durch den Studenten.
|
über 538,00 € /Monat
bis 20 Std./ Woche
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106
|
0100
|
freie Auswahl
|
1
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Werkstudent
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über 538,00 € /Monat
über 20 Std./Woche
|
101
|
1111
|
freie Auswahl
|
1
|
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kurzfristig
unbegrenztes Entgelt
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110
|
0000
|
freie Auswahl
|
1
2
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Ausführlich hier: > Kurzfristige Beschäftigung
Wenn weniger als 4 Wochen gearbeitet wird. In diesem Fall tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten UL- ein.
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Fall 2: Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit
Entgelt
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Personengruppe
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Beitragsgruppenschlüssel
|
Mitarbeiter-
Typ
|
Umlage U1/U2
|
Bemerkungen
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bis 538,00 €
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109
|
6500 keine RV Aufstock.
6100 mit RV Aufstock.
|
freie Auswahl
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1
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Student ist gesetzlich krankenversichert.
Wurde die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt, erfolgt keine Beitragsaufstockung durch den Studenten.
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bis 538,00 €
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109
|
0500 keine RV Aufstock.
0100 mit RV Aufstock.
|
freie
Auswahl
|
1
|
Student ist privat krankenversichert.
Wurde die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt, erfolgt keine Beitragsaufstockung durch den Studenten.
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über 538,00 €/ Monat
bis 20 Std./ Woche
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106
|
0100
|
freie Auswahl
|
1
|
Werkstudent
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über 538,00 €/Monat
über 20 Std./ Woche
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106
|
0100
|
freie
Auswahl
|
1
|
Werkstudent
|
kurzfristig
unbegrenztes Entgelt
|
110
|
0000
|
freie
Auswahl
|
1
2
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Ausführlich hier: > Kurzfristige Beschäftigung
Wenn weniger als 4 Wochen gearbeitet wird. In diesem Fall tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten UL- ein.
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