SV-Meldungen erzeugen

Einige Hinweise vorab

Relevante SV-Meldungen werden bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Meldegrund "57") von Quick-Lohn automatisch erzeugt und wenn erforderlich auch storniert. Quick-Lohn prüft spätestens beim Monatsabschluss, ob für den aktuellen Abrechnungsmonat SV-Meldungen zu erstellen sind.

Wenn Sie das > Meldecenter aktiviert haben, werden die erzeugten SV-Meldungen dort unter Meldungen prüfen und senden zum Versand bereitgestellt.

Sie können die Erstellung von SV-Meldungen bei Bedarf auch bereits vor dem Monatsabschluss manuell anstoßen. Diese stehen im Anschluss direkt im Meldecenter bereit.

Falls Sie mit Quick-Lohn gesendete SV-Meldungen außerhalb des Programms, z. B. über das SV-Meldeportal , stornieren möchten, benötigen Sie die Datensatz-ID. Diese finden Sie über das Menü Nachdruck / AuswertungSV-Meldungen F6 - Listendruck.

Den Verlauf aller SV-Meldungen eines Mitarbeiters können Sie unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen einsehen. Wählen Sie den Reiter SV-Meldungen.

 

SV-Meldungen manuell erzeugen

Im Bedarfsfall, z. B. bei einer Vorjahreskorrektur, bei der sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Mitarbeiters rückwirkend ändert, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierung und die korrigierte SV-Meldung.

Sollten Sie die SV-Meldung noch vor dem Monatsabschluss benötigen, z. B. bei einem Austritt eines Mitarbeiters, gehen Sie bitte wie folgt vor:

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Sonderfall: Mitarbeiter wurde irrtümlich angelegt

Wurde für einen irrtümlich angelegten Mitarbeiter bereits eine SV-Anmeldung gesendet, storniert Quick-Lohn diese automatisch nach dem Löschen des Mitarbeiters. Siehe auch > Mitarbeiter irrtümlich oder zu früh angelegt

Meldegründe - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

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Stornorelevante Meldetatbestände

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Keine stornorelevanten Merkmale

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