Einige Hinweise vorab
•Relevante SV-Meldungen werden bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Meldegrund "57") von Quick-Lohn automatisch erzeugt und wenn erforderlich auch storniert. Quick-Lohn prüft spätestens beim Monatsabschluss, ob für den aktuellen Abrechnungsmonat SV-Meldungen zu erstellen sind.
•Wenn Sie das > Meldecenter aktiviert haben, werden die erzeugten SV-Meldungen dort unter Meldungen prüfen und senden zum Versand bereitgestellt.
•Sie können die Erstellung von SV-Meldungen bei Bedarf auch bereits vor dem Monatsabschluss manuell anstoßen. Diese stehen im Anschluss direkt im Meldecenter bereit.
•Falls Sie mit Quick-Lohn gesendete SV-Meldungen außerhalb des Programms, z. B. über das SV-Meldeportal , stornieren möchten, benötigen Sie die Datensatz-ID. Diese finden Sie über das Menü Nachdruck / Auswertung → SV-Meldungen → F6 - Listendruck.
•Den Verlauf aller SV-Meldungen eines Mitarbeiters können Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen einsehen. Wählen Sie den Reiter SV-Meldungen.
SV-Meldungen manuell erzeugen
Im Bedarfsfall, z. B. bei einer Vorjahreskorrektur, bei der sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Mitarbeiters rückwirkend ändert, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierung und die korrigierte SV-Meldung.
Sollten Sie die SV-Meldung noch vor dem Monatsabschluss benötigen, z. B. bei einem Austritt eines Mitarbeiters, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Schritt:Wählen Sie im Programm Lohnabrechnung → Lohnerfassung. 2. Schritt:Führen Sie die Lohnabrechnung für den entsprechenden Mitarbeiter durch und erfassen Sie im letzten Untermenü Erfassung Austrittstag den letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses im Feld Austrittstag. 3. Schritt:Drucken Sie den Verdienstbeleg. 4. Schritt:Wählen Sie das Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → SV-Meldungen → Neue SV-Meldungen erzeugen. Im Anschluss steht die SV-Meldung im Meldecenter zum Versand bereit. |
Sonderfall: Mitarbeiter wurde irrtümlich angelegt
Wurde für einen irrtümlich angelegten Mitarbeiter bereits eine SV-Anmeldung gesendet, storniert Quick-Lohn diese automatisch nach dem Löschen des Mitarbeiters. Siehe auch > Mitarbeiter irrtümlich oder zu früh angelegt
Meldegründe - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Anmeldungen •10 - Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung •11 - Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel •12 - Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel •13 - Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B. bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungssystems ("G13") •17 - Meldung über den Beginn einer Elternzeit •20 - Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV Abmeldungen •30 - Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung •31 - Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel •32 - Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel •33 - Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis •35 - Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat •36 - Abmeldung wegen ▪Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) ▪Währungsumstellung während eines Kalenderjahres •37 - Meldung über das Ende einer Elternzeit •40 - Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen •50 - Jahresmeldung •51 - Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen •52 - Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit •53 - Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst •54 - Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) •55 - Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) •56 - Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit •57 - Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
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Stornorelevante Meldetatbestände
Für diese Tatbestände storniert/korrigiert Quick-Lohn die ursprünglichen SV-Meldungen automatisch mit dem nächsten Monatsabschluss: •Änderung der Betriebsnummer des Arbeitgebers •Wechsel der Personengruppe •Wechsel der Beitragsgruppe •Wechsel des Rechtskreises •Wechsel der Krankenkasse •Änderung des Beschäftigungszeitraums •Änderung des meldepflichtigen Entgelts •Änderung des Statuskennzeichens – nur bei Meldegrund "10" und "40" •Änderung des Kennzeichens für Saisonarbeitnehmer •Änderung des Kennzeichens für Midijob •Änderung des Tätigkeitsschlüssels •Änderung des Meldegrundes (z. B. "34" anstelle "30") •Wenn die SV-Meldung nicht abzugeben war (z. B. Korrektur, Programmfehler) |
Keine stornorelevanten Merkmale
Für diese Tatbestände erzeugt Quick-Lohn kein Storno zur ursprünglichen SV-Meldung. Die geänderten Merkmale werden erst mit der nächsten Entgeltmeldung bzw. Jahresmeldung übermittelt. •Änderung des Namens •Änderung der Anschrift •Änderung des Geburtsdatums •Änderung des Geburtsortes •Änderung der Staatsangehörigkeit |