Einige Hinweise vorab
•Alle relevanten SV-Meldungen werden von Quick-Lohn mit wenigen Ausnahmen (z.B. Meldegrund 57) automatisiert erzeugt und wenn erforderlich auch storniert. Quick-Lohn prüft spätesten beim Monatsabschluss, ob für den aktuellen Abrechnungsmonat SV-Meldungen zu erzeugen sind.
•Die SV-Meldungen können aber auch händisch erzeugen. Im Anschluss stehen diese im Meldecenter zum Versand bereit (auch untermonatlich).
•Wenn Sie das > Meldecenter aktiviert haben, werden die erzeugten SV-Meldungen als Meldungen prüfen und senden zur Verfügung gestellt.
SV-Meldungen manuell erzeugen
Im Bedarfsfall, z.B. bei einer Vorjahreskorrektur, in der das sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Mitarbeiters rückwirkend geändert wird, erzeugt Quick-Lohn automatisch den Storno und die berichtigte SV-Meldung.
Sollten Sie die SV-Meldung noch vor dem Monatsabschluss benötigen, z.B. bei einem Austritt eines Mitarbeiters, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Schritt:Wählen Sie im Programm Lohnabrechnung. 2. Schritt:Führen Sie die Lohnabrechnung für den entsprechenden Mitarbeiter durch und erfassen Sie im letzten Fenster der Lohnerfassung den Austrittstag. 3. Schritt:Drucken Sie den Verdienstbeleg. 4. Schritt:Wählen Sie im Menü Lohnabrechnung den Menüpunkt Elektronische Meldungen → SV-Meldungen → Neue SV-Meldung erzeugen. Im Anschluss steht die SV-Anmeldung im Meldecenter zum Versand bereit. |
Sonderfall: Mitarbeiter wurde irrtümlich angelegt
Wurde für diesen Mitarbeiter bereits eine Anmeldung erzeugt, storniert Quick-Lohn diese nach Löschen des Mitarbeiters. Siehe auch → Mitarbeiter irrtümlich oder zu früh angelegt
Meldegründe
Anmeldungen •10 - Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung •11 - Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel •12 - Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel •13 - Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis •20 - Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV Abmeldungen •30 - Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung •31 - Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel •32 - Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel •33 - Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis •35 - Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat •36 - Abmeldung wegen o Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) o Währungsumstellung während eines Kalenderjahres •40 - Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung Jahresmeldungen/ Unterbrechungsmeldungen/ sonstige Entgeltmeldungen •50 - Jahresmeldung •51 - Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen •52 - Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit •54 - Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) •55 - Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) •56 - Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit •57 - Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) •58 - GKV-Monatsmeldung (Meldezeiträume ab 01.01.2012) •92 - UV-Jahresmeldung (Gültig ab 01.01.2016)
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Stornorelevante Meldetatbestände
Quick-Lohn storniert SV-Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss, bei diesen Tatbeständen: •Änderung der Betriebsnummer des Arbeitgebers •Personengruppenwechsel •Beitragsgruppenwechsel •Wechsel des Rechtskreises •Wechsel der Krankenkasse •Änderung des Beschäftigungszeitraums •Änderung des meldepflichtigen Entgelts •Änderung des Statuskennzeichens – nur bei Meldegrund 10 und 40 •Änderung Kennzeichen Saisonarbeitnehmer •Änderung des Kennzeichens für die Midijob •Änderung Tätigkeitsschlüssel •Änderung Meldegrund (bspw. 34 anstelle 30) •Die SV-Meldung nicht abzugeben war (Bspw. Korektur, Programmfehler) |
Keine stornorelevanten Merkmale
Quick-Lohn erzeugt kein Storno zur ursprünglichen SV-Meldung. Die geänderten Merkmale werden erst mit der nächsten Entgeltmeldung bzw. Jahresmeldung übermittelt. •Adresse •Name Geburtsdatum •Geburtsort •Staatsangehörigkeit |