SV-Meldungen erzeugen

Einige Hinweise vorab

Alle relevanten SV-Meldungen werden von Quick-Lohn mit wenigen Ausnahmen (z.B. Meldegrund 57) automatisiert erzeugt und wenn erforderlich auch storniert. Quick-Lohn prüft spätesten beim Monatsabschluss, ob für den aktuellen Abrechnungsmonat SV-Meldungen zu erzeugen sind.

Die SV-Meldungen können aber auch händisch erzeugen. Im Anschluss stehen diese im Meldecenter zum Versand bereit (auch untermonatlich).

Wenn Sie das > Meldecenter aktiviert haben, werden die erzeugten SV-Meldungen als Meldungen prüfen und senden zur Verfügung gestellt.

 

SV-Meldungen manuell erzeugen

Im Bedarfsfall, z.B. bei einer Vorjahreskorrektur, in der das sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Mitarbeiters rückwirkend geändert wird, erzeugt Quick-Lohn automatisch den Storno und die berichtigte SV-Meldung.

Sollten Sie die SV-Meldung noch vor dem Monatsabschluss benötigen, z.B. bei einem Austritt eines Mitarbeiters, gehen Sie bitte wie folgt vor:

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Sonderfall: Mitarbeiter wurde irrtümlich angelegt

Wurde für diesen Mitarbeiter bereits eine Anmeldung erzeugt, storniert Quick-Lohn diese nach Löschen des Mitarbeiters. Siehe auch → Mitarbeiter irrtümlich oder zu früh angelegt

Meldegründe

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Stornorelevante Meldetatbestände

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Keine stornorelevanten Merkmale

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