Einige Hinweise vorab
•Das Quick-Lohn Meldecenter ist eine Zwischenstelle zwischen dem Arbeitgeber (Nutzer von Quick-Lohn) und Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden. Das Meldecenter nimmt die verschlüsselten Daten entgegen, prüft sie auf technische Eigenschaften und leitet sie weiter.
•Sie benötigen keine Zertifikate für Dakota oder ELSTER.
•Den Verlauf der meisten Meldungen und Rückmeldungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den entsprechenden Reiter.
Meldecenter aktivieren
Bevor Sie das Meldecenter aktivieren, prüfen Sie bitte erst, ob Sie sich im ersten "echten" Abrechnungsmonat befinden und das Datum für den Systembeginn auf den 01. des aktuellen Monats lautet (Menüpunkt Konfigurationen ändern). Mit der Aktivierung des Meldecenter wird im Programm von der Testversion auf die Vollversion umgestellt! Quick-Lohn prüft nun permanent, ob melde-relevante Sachverhalte vorliegen und erzeugt hierfür die elektronischen Meldungen. |
So aktivieren Sie das Meldecenter:
1. Schritt:Gehen Sie in Lohnabrechnung → Meldecenter → Stammdaten Datenübertragung.
2. Schritt:Hinterlegen Sie hier Ihre Kundennummer und tragen Sie eine "1" im Feld Meldecenter ein.
3. Schritt:Zudem hinterlegen Sie in den mit Sternchen gekennzeichneten Felder den Ansprechpartner.
4. Schritt:Nur wenn der Lohn für Fremdfirmen gerechnet wird (Buchführungsbüros, Steuerberater), sind auch die restlichen Felder zu füllen. Kundennummer und Berater Betriebsnummer sind dann bei allen Mandanten identisch.
5. Schritt:Bestätigen Sie bitte die Aktivierung des Meldecenter.
Meldecenter - die Funktionen im Detail
Ob Meldungen prüfen und senden vorliegen, können Sie an der Beschriftung des Buttons "Meldecenter" erkennen. Dort wird die Anzahl der Meldungen angezeigt. Zum Versenden der Meldungen gehen Sie auf im Meldecenter auf "Meldungen prüfen und senden". Nach Klick auf den Button werden Ihnen die Meldungen zeilenweise angezeigt. Über "F6-Details" können Sie jede Meldung vor dem Senden noch anschauen. Mit Klick auf "Enter-Senden" fragt Quick-Lohn nach Ihrem Kunden-Passwort. Erst dann erfolgt der Versand der Meldungen.
Meldungen versenden oder nachdrucken
Wenn Sie Meldungen erzeugt haben oder vom Programm Meldungen erzeugt wurden, liegen diese sofort im Meldecenter versandbereit.
•So versenden Sie die versandbereiten Meldungen:
1. Schritt:Gehen Sie in Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden. 2. Schritt:Prüfen Sie alle Meldungen, die in der Übersicht aufgelistet werden. 3. Schritt:Erst wenn Sie wirklich sicher sind, dass diese Meldungen korrekt sind, bestätigen Sie den Versand mit Enter-Senden. 4. Schritt:Geben Sie in der nächsten Maske die Kundennummer und das Passwort ein. 5. Schritt:Mit OK starten Sie den Versand der Meldungen. Später festgestellte Fehler in den Meldungen zum Monatsende können nur als Korrektur in Folgemonaten behoben werden.
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•So drucken Sie bereits versandte Meldungen nach:
1. Schritt:Gehen Sie in Lohnabrechnung → Meldecenter → Gesendete Meldungen anzeigen. 2. Schritt:Wählen Sie den Abrechnungsmonat aus, in dem diese Meldung versendet wurde. 3. Schritt:Im Anschluss werden alle gesendeten Meldungen aus diesem Monat angezeigt 4. Schritt:In der darauffolgenden Ansicht wählen Sie die entsprechende Rückmeldung durch Anklicken aus. Mittels F6 - Details können Sie die Rückmeldung ansehen oder auch drucken.
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Rückmeldungen abrufen oder Nachdrucken
•So rufen Sie die Rückmeldungen ab :
1. Schritt:Gehen Sie in Lohnabrechnung → Meldecenter → Rückmeldungen abrufen. 2. Schritt:Geben Sie in der nächsten Maske die Kundennummer und das Passwort ein. 3. Schritt:Bestätigen Sie den Abruf mit OK. 4. Schritt:Wenn Rückmeldungen vorliegen, werden diese angezeigt. 5. Schritt:Die empfangenen Rückmeldungen können Sie über F7 - Listendruck ausdrucken.
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•So drucken Sie Rückmeldungen nach:
1. Schritt:Folgen Sie vom Hauptmenü aus dem Pfad Lohnabrechnung → Meldecenter → Empfangene Rückmeldungen anzeigen und wählen Sie dort den betreffenden Monat aus. 2. Schritt:In der darauffolgenden Ansicht wählen Sie die entsprechende Rückmeldung aus. Mittels F6 - Details können Sie die Rückmeldung ansehen oder auch drucken.
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Übersicht der Meldungen, die über das Meldecenter versendet werden:
Meldungen, die Sie innerhalb des Abrechnungsmonats erzeugen und versenden können:
•Beitragsnachweise, wenn sie auf Basis einer > Schätzung oder einer > Fiktivabrechnung erzeugt werden (für die Krankenkassen)
•> Abfrage von Versicherungs-Nummern
•> Verdiensterhebung eSTATISTIK
•> Arbeitsnescheinigung (BA-BEA)
•SV-Meldungen
Meldungen, die von Quick-Lohn innerhalb eines Abrechnungsmonats erzeugt werden:
•> ELStAM-Meldungen senden u. empfangen
•Elektronische Entgeltmeldung bei > Krankengeld, > Mutterschaftsgeld, > Pflege eines kranken Kindes
Meldungen, die von Quick-Lohn mit dem Monatsabschluss erzeugt werden:
•Beitragsnachweise, wenn sie auf Basis der > Endabrechnung erzeugt werden (für die Krankenkassen)
•> DEÜV-Meldungen (z. B. bei An- oder Abmeldung eines Mitarbeiters)
•> Datensatz Betriebsdatenpflege (nur bei Veränderungen)
•Anträge auf > Kurzarbeit bzw. > Saison-Kurzarbeitergeld
•AAG-Anträge (U1/U2) auf Erstattung bei > Krankheitslohnfortzahlung, > Mutterschaftsgeld, > Beschäftigungsverbot.
•SOKA-Bau → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen
•Malerkasse → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen
•SOKA-Dach → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen
•rvBea (für die elektronische Anforderung einer SV-Meldung mit dem Grund 57, das ist eine gesonderte Entgeltmeldung an die RV bspw. vor Rentenbeginn)
•elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung > euBP
•Bei Kurzarbeit bzw. Saison-Kurzarbeit: Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld und die Erstattung des Sozialversicherungsbeiträge > Details
•SV-Meldungen, welche innerhalb des Monats noch nicht erzeugt wurden
Meldungen, die von Quick-Lohn nur beim Monatsabschluss im Januar des Folgejahres oder beim Systemwechsel unterjährig erzeugt werden:
•> UV-Jahresmeldung (Grund 92)
Übersicht der Rückmeldungen, die über das Meldecenter empfangen werden:
Von den Krankenkassen
•Mitgliedsbestätigung eines Arbeitnehmers bei Neueintritt
•Rückmeldungen zum Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen U1/U2
•Fremdentgelte für Mitarbeiter, die mehrfach beschäftigt sind
•Die Antwort auf eine Vorerkrankungsanfrage
•> elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Vom Finanzamt
•Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (LlStAM) der Mitarbeiter
Von der Minijobzentrale
•Rückmeldung über weitere kurzfristige (geringfügige) Beschäftigungen
Vom Rentenversicherungsträger bzw. Behörden
•Aufforderung zur Abgabe einer Bescheinigung (Befreiung von der Zuzahlung, Elterngeld)