Einige Hinweise vorab

Das Quick-Lohn Meldecenter ist eine Zwischenstelle zwischen dem Arbeitgeber (Nutzer von Quick-Lohn) und Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden. Das Meldecenter nimmt die verschlüsselten Daten entgegen, prüft sie auf technische Eigenschaften und leitet sie weiter.

Sie benötigen keine Zertifikate für Dakota oder ELSTER.

Meldecenter aktivieren

achtung Bevor Sie das Meldecenter aktivieren, prüfen Sie bitte erst, ob Sie sich im ersten "echten" Abrechnungsmonat befinden und das Datum für den Systembeginn auf den 01. des aktuellen Monats lautet (Menüpunkt Konfigurationen ändern).
 
Mit der Aktivierung des Meldecenter wird im Programm von der Testversion auf die Vollversion umgestellt! Quick-Lohn prüft nun permanent, ob melde-relevante Sachverhalte vorliegen und erzeugt hierfür die elektronischen Meldungen.

So aktivieren Sie das Meldecenter:

1. Schritt:Gehen Sie in Lohnabrechnung → Meldecenter → Stammdaten Datenübertragung.

2. Schritt:Hinterlegen Sie hier Ihre Kundennummer und tragen Sie eine "1" im Feld Meldecenter ein.

3. Schritt:Zudem hinterlegen Sie in den mit Sternchen gekennzeichneten Felder den Ansprechpartner.
 
Aktivierung Meldecenter

4. Schritt:Nur wenn der Lohn für Fremdfirmen gerechnet wird (Buchführungsbüros, Steuerberater), sind auch die restlichen Felder zu füllen. Kundennummer und Berater Betriebsnummer sind dann bei allen Mandanten identisch.

5. Schritt:Bestätigen Sie bitte die Aktivierung des Meldecenter.

 

Meldecenter - die Funktionen im Detail

Ob Meldungen prüfen und senden vorliegen, können Sie an der Beschriftung des Buttons "Meldecenter" erkennen. Dort wird die Anzahl der Meldungen angezeigt. Zum Versenden der Meldungen gehen Sie auf im Meldecenter auf "Meldungen prüfen und senden". Nach Klick auf den Button werden Ihnen die Meldungen zeilenweise angezeigt. Über "F6-Details" können Sie jede Meldung vor dem Senden noch anschauen. Mit Klick auf "Enter-Senden" fragt Quick-Lohn nach Ihrem Kunden-Passwort. Erst dann erfolgt der Versand der Meldungen.

Meldungen versenden oder nachdrucken

Wenn Sie Meldungen erzeugt haben oder vom Programm Meldungen erzeugt wurden, liegen diese sofort im Meldecenter versandbereit.

So versenden Sie die versandbereiten Meldungen:

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So drucken Sie bereits versandte Meldungen nach:

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Rückmeldungen abrufen oder Nachdrucken

So rufen Sie die Rückmeldungen ab :

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So drucken Sie Rückmeldungen nach:

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Übersicht der Meldungen, die über das Meldecenter versendet werden:

Meldungen, die Sie innerhalb des Abrechnungsmonats erzeugen und versenden können:

> Sofortmeldungen

Beitragsnachweise, wenn sie auf Basis einer > Schätzung oder einer > Fiktivabrechnung erzeugt werden (für die Krankenkassen)

> Abfrage von Versicherungs-Nummern

> Entgeltbescheinigungen

> A1 Bescheinigung

> Verdiensterhebung eSTATISTIK

> Arbeitsnescheinigung (BA-BEA)

SV-Meldungen

Meldungen, die von Quick-Lohn innerhalb eines Abrechnungsmonats erzeugt werden:

> ELStAM-Meldungen senden u. empfangen

Elektronische Entgeltmeldung bei > Krankengeld, > Mutterschaftsgeld, > Pflege eines kranken Kindes

Meldungen, die von Quick-Lohn mit dem Monatsabschluss erzeugt werden:

Beitragsnachweise, wenn sie auf Basis der > Endabrechnung erzeugt werden (für die Krankenkassen)

> DEÜV-Meldungen (z.B. bei An- oder Abmeldung eines Mitarbeiters)

> Lohnsteuerbescheinigungen

> Lohnsteueranmeldung

> Datensatz Betriebsdatenpflege (nur bei Veränderungen)

Anträge auf > Kurzarbeit bzw. > Saison-Kurzarbeitergeld

AAG-Anträge (U1/U2) auf Erstattung bei > Krankheitslohnfortzahlung, > Mutterschaftsgeld, > Beschäftigungsverbot.

SOKA-Bau → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen

Malerkasse → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen

SOKA-Dach → monatliche Bruttolohnsummenmeldung, Anforderungen von Erstattungen

rvBea (für die elektronische Anforderung einer SV-Meldung mit dem Grund 57, das ist eine gesonderte Entgeltmeldung an die RV bspw. vor Rentenbeginn)

elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung > euBP

Bei Kurzarbeit bzw. Saison-Kurzarbeit: Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld und die Erstattung des Sozialversicherungsbeiträge > Details

SV-Meldungen, welche innerhalb des Monats noch nicht erzeugt wurden

Meldungen, die von Quick-Lohn nur beim Monatsabschluss im Januar des Folgejahres oder beim Systemwechsel unterjährig erzeugt werden:

> UV-Jahresmeldung (Grund 92)

> UV-Lohnnachweis DIGITAL

Übersicht der Rückmeldungen, die über das Meldecenter empfangen werden:

Von den Krankenkassen

Mitgliedsbestätigung eines Arbeitnehmers bei Neueintritt

Rückmeldungen zum Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen U1/U2

Fremdentgelte für Mitarbeiter, die mehrfach beschäftigt sind

> A1-Bescheinigungen

Die Antwort auf eine Vorerkrankungsanfrage

> elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Vom Finanzamt

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (LlStAM) der Mitarbeiter

Von der Minijobzentrale

Rückmeldung über weitere kurzfristige (geringfügige) Beschäftigungen

Vom Rentenversicherungsträger bzw. Behörden

Aufforderung zur Abgabe einer Bescheinigung (Befreiung von der Zuzahlung, Elterngeld)