Ersteinrichtung der Lohnbuchhaltung

1. Mandant anlegen

Unter dem Punkt Mandanten auswählen / anlegen können Sie Ihre eigene Lohnbuchhaltung anlegen. Wählen Sie dazu Neuer anlegen und geben Sie einen Kurznamen ein. Bestätigen Sie Ihre Angabe mit OK, nochmals mit OK bestätigen und Sie befinden sich in Ihrer eigenen (noch ganz leeren) Lohnbuchhaltung.

Bei der Neueinrichtung der Lohnbuchhaltung treffen Sie einige Festlegungen, um das Programm von Anfang an optimal den betrieblichen Belangen anzupassen. Folgen Sie ab hier dem automatischem Einrichtungsassistenten.

 

2. Festlegen, wie die Stammdaten erfasst werden

Im ersten Schritt legen Sie fest, wie Sie die Stammdaten für Firma und Mitarbeiter erfassen:

a.Sie geben die Stammdaten selbst ein

b.Sie übernehmen die Stammdaten durch einen Datenimport aus Ihrer alten Software. > Datenimport

 

3. Weitere Einstellungen festlegen

Folgende Einstellungen legen Sie in beiden Fällen fest:

hmtoggle_plus1Die Lohnabrechnung beginnt mit dem Abrechnungsmonat...
hmtoggle_plus1Zu welcher Branche gehört Ihre Firma?
hmtoggle_plus1In welchem Bundesland hat die Firma ihren Sitz?
hmtoggle_plus1Muss bei Eintritt eines Mitarbeiters eine Sofortmeldung erstellt werden?
hmtoggle_plus1Die Verfahrensweise für die Beitragsnachweise festlegen
hmtoggle_plus1Den Turnus für die Lohnsteueranmeldung festlegen
hmtoggle_plus1Welchen FIBU-Kontenrahmen verwenden Sie?
hmtoggle_plus1Wie soll die Stundenerfassung durchgeführt werden?
hmtoggle_plus1Nehmen Sie am Umlageverfahren U1 teil?

Alle Einstellungen bis auf den Startmonat können auch im Nachhinein problemlos angepasst werden.

 

Hinweise für den Start mit der Lohnabrechnung

Nachdem Sie den Mandanten nun erfolgreich angelegt haben, lesen Sie im Weiteren bitte nur die Erläuterungen, die für Sie zutreffen.

hmtoggle_plus1Fall 1: Beginn der Lohnabrechnung für einen neu gegründeten Betrieb
hmtoggle_plus1Fall 2: Beginn mit Quick-Lohn für einen bestehenden Betrieb
hmtoggle_plus1Fall 3: Beginn in späterem Monat mit Nachrechnen der ersten Monate
hmtoggle_plus1Sonderfall: Sie melden die SV-Beiträge mittels Schätzung und es sind evtl. auch noch Differenzen gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen, die aus Monaten vor der Abrechnung mit Quick-Lohn stammen
hmtoggle_plus1UV-Vortragswerte erfassen

 

Darstellung der Urlaubsstatistik auf dem Verdienstbeleg

Im Menüpunkt LohnabrechnungKonfiguration ändern sind noch weitere Angaben zur Steuerung des Programm hinterlegt. Die wichtigsten Festlegungen sind ja bereits erfolgt, und die allermeisten Werte werden Sie nie ändern brauchen.

Aber es kann z.B. die Darstellung der Urlaubsstatistik auf dem Verdienstbeleg beeinflusst werden, über das Feld Fortlassen Url-Anspruch:

Die Urlaubstage (bei Bau- und Maler-, Gerüstbaubetrieben auch das Urlaubsgeld) werden vom Programm verwaltet. Dabei gibt es 3 Möglichkeiten der Darstellung auf dem Verdienstbeleg:

0        Die Urlaubsansprüche werden unten auf dem Verdienstbeleg sehr ausführlich dargestellt. Besonders Bau- und Maler- und Gerüstbaubetriebe sollten diese Einstellung wählen.

1        Die Urlaubsansprüche werden am Ende der Verdienstabrechnung fortgelassen und nur im Kopf des Verdienstbeleges sehr knapp dargestellt. Die Resturlaubstage werden dargestellt.

2        wie 1, aber ohne Druck des Resturlaubs

Quick-Lohn trägt die zur Branche passende Einstellung selbst ein.

Weitere Erläuterungen zum Thema Urlaub finden Sie unter > Urlaubstage / Urlaubsgeld.